Revision

Amtsapotheker: Ich bin der Neue

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Berlin -

Der Neue stellt sich vor: Apotheken im Kreis Siegen-Wittgenstein haben seit Oktober einen neuen Amtsapotheker. Dieser hofft auf gute Zusammenarbeit und teilt den Apotheken in einem Schreiben mit, welche Schwerpunkte die Revision haben wird.

Einer Revision blickt nicht jeder Apotheker freudig entgegen – nicht zuletzt, weil es unter den Pharmazieräten und Amtsapothekern Unterschiede gibt: Die einen sind berühmt und berüchtigt für ihre Strenge, die anderen gehen human mit den Kollegen ins Gericht. Apotheken im Kreis Siegen-Wittgenstein können sich dank des Schreibens des neuen Amtsapothekers auf die Apothekenbesichtigung gut vorbereiten. Gut zu wissen, wer kommt.

Der Neue ist Dr. Torsten Hundt. Der Fachapotheker für öffentliches Gesundheitswesen hat Egbert Althoff nach 33 Dienstjahren abgelöst. Unterwegs ist er im Gebiet der Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe und Märkischer Kreis. Als Amtsapotheker überwacht er die Zulassung und den Betrieb von Apotheken sowie den Verkehr mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Betäubungsmitteln, Heil- und Hilfsmitteln sowie Rezeptur und Gefahrstoffe. Hundt besitzt langjährige Erfahrung in der Arzneimittelversorgung und -überwachung bei der Bundeswehr im In- und Ausland. Der Apotheker kann zudem auf Berufserfahrungen in der Leitung öffentlicher Apotheken zurückgreifen.

Die Schwerpunkte sind im Schreiben an die Apotheken klar formuliert: Prüfung von Ausgangsstoffen nach anerkannten pharmazeutischen Vorschriften sowie die dazugehörige Dokumentation. Der Amtsapotheker macht auf Cannabis als Ausgangsstoff aufmerksam. „Die Identität ist eindeutig festzustellen.“ Möglichkeiten gebe es viele, „mikroskopisch, makroskopisch, DC“. Auch für den Zweifelsfall hat der Pharmazeut einen Tipp: „Es sollte nur Ware akzeptiert und eingekauft werden, die über Prüfzertifikate verfügt.“ Nur so könne seitens der Apotheker ein gewisser Druck aufgebaut werden, anerkannte Zertifikate zu liefern, schreibt der Amtsapotheker weiter.

Wert wird auch auf die Umsetzung des Chemikaliengesetzes mit all seinen Verordnungen gelegt. Der Schwerpunkt liegt hier auf Etikettierung und Kennzeichnung der Ausgangsstoffe. Sein Augenmerk gilt auch den Maßnahmen zu Pharmakovigilanz gemäß § 21 Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO), also Arzneimittelrisiken und Behandlung nicht verkehrsfähiger Arzneimittel. Weiter geht es mit Maßnahmen zu Hygiene, Temperaturmanagement, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, Rezepturarzneimitteln, Qualitätssteigerungen wie externe Ringversuche sowie die Umsetzung von § 34 ApoBetrO bei heimversorgenden Apotheken.

Für Zytoapotheken wird in Folge des „Zytoskandals“ auf eine intensivere Überwachung gedrungen, da diese dem großen Interesse seitens der Öffentlichkeit und Aufsichtsbehörden ausgesetzt sind. Der Amtsapotheker verbleibt mit besten Grüßen und der Hoffnung auf „kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit“ für eine „qualitativ hochwertige und flächendeckende Arzneimittelversorgung“.

Apotheken werden je nach Region von Pharmazierat oder Amtsapotheker besichtigt. In der Regel meldet sich der Revisor vorab an, so kann der Apotheke noch Zeit für die Vorbereitung bleiben. Geeignet ist beispielsweise eine Selbstinspektion. Apotheken stehen dazu Checklisten zur Verfügung, die helfen, eventuelle Mängel aufzuspüren und vor der Revision beseitigen zu können.

Die Überwachung der Apotheken findet in regelmäßigen Abständen statt. Der Zeitraum richtet sich nach Größe der Apotheke, Umfang der Tätigkeiten und bisher festgestellten Mängeln. Anhand dieser Parameter können die Besuchsintervalle sehr unterschiedlich ausfallen.

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