Von einem möglichen Stromausfall sind Apotheken massiv betroffen – und müssen sich entsprechend vorbereiten. Weil die Frage nach der Sicherstellung der Energieversorgung mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine akut in den Fokus gerückt ist, fragen einige Gesundheitsämter aktuell gezielt bei Apotheken nach, wie sie sich vorbereiten.
Die Behörde im Rhein-Sieg-Kreis hat gestern die Apotheken im Kreis angeschrieben und eine Abfrage gestartet. Städte und Kreise würden sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Katastrophenschutz auf „eine mögliche Energiemangellage“ vorbereiten. Weil die Apotheken zur kritischen Infrastruktur zählen, will das Gesundheitsamt wissen, wie gut sie auf eine vorübergehende Einschränkung der Stromversorgung vorbereitet sind. Ähnliche Abfragen gibt es in weiteren Kreisen, andere Apotheken haben noch nichts von ihrer Behörde gehört.
Recht kurzfristig, nämlich bis zum 2. Dezember, sollen die Inhaber:innen im Rhein-Sieg-Kreis gegenüber der Amtsapothekerin eine Reihe von Fragen dazu beantworten, welche Optionen sie planen oder schon umgesetzt haben.
Zunächst sollen die Inhaber:innen grundsätzlich mitteilen, ob für den eigenen Betrieb Risiken im Falle eines womöglich länger andauernden Stromausfalls erfasst und bewertet sind und ob vorbeugende Maßnahmen festgelegt wurden. Explizit genannt werden Personalverfügbarkeit, unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Kühlschränke, Automatiktüren, das Kassensystem, der Kommissionierautomat, Kommunikationsmittel, Beleuchtung und die Heimversorgung.
Das Gesundheitsamt möchte zudem wissen, ob die Apotheke über eine Notstromversorgung verfügt und wenn ja, wie viele Stunden oder Tage ein Stromausfall damit überbrückt werden kann. Wie hoch der stündliche Treibstoffbedarf ist und ob die Apotheke selbst Treibstoff vorhält und ob es gegebenenfalls unabhängige Stromquellen gibt, etwa über eine Solaranlage. Und abschließend zur Notstromversorgung, ob die Apotheke über eine externe Notstromeinspeisemöglichkeit verfügt.
Apotheken können Verträge mit Dienstleistern zur Notstromversorgung schließen, auch dafür interessiert sich das Gesundheitsamt. Ob und wenn ja wann die Apotheke sich ein Notstromaggregat anschaffen möchte, ist die letzte Frage.
Die Behörde erinnert die Inhaber:innen abschließend daran, dass die Apotheken verpflichtet sind, zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung mindestens den Bedarf einer Woche an Medikamenten und apothekenpflichtigen Medizinprodukten vorzuhalten.
Apotheker Wolfgang Scharpf hat bereits ein Notstromaggregat für seine Apotheke in Sonthofen besorgt. Damit kann er eine Adhoc-Versorgung der Kühlschränke und der Notkassen darstellen, erklärte er. Mindestens fünf bis zehn Stunden könne er damit wohl überbrücken. Mehr sei nicht drin, denn laut den gesetzlichen Bestimmungen dürfen entzündliche Treibstoffe nur in begrenztem Umfang vorrätig gehalten werden: Auf 100 Quadratmeter in einer Garage etwa dürfen maximal 20 Liter Benzin oder 200 Liter Diesel gelagert werden. Gegenüber APOTHEKE ADHOC haben mehrere Apotheker:innen erklärt, welche Maßnahmen sie bereits ergriffen haben.
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