Kassenabschlag 2010

AMNOG beeinflusste Schiedsstelle Alexander Müller, 06.12.2011 11:25 Uhr

Berlin - 

Der Kassenabschlag der Apotheken bleibt auch im Jahr 2010 bei 1,75 Euro – allerdings unter dem Vorbehalt, dass diese Summe für 2009 gerichtlich anerkannt wird. So hatte es die Schiedsstelle am 6. September gegen die Stimmen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) entschieden, der eine weitere Absenkung gefordert hatte. Aus der jetzt vorliegenden Begründung geht hervor, dass sich die Schiedsstelle auch an der Regierung orientiert hat: Mit der im AMNOG gesetzlich festgeschriebenen Erhöhung des Zwangsrabatts auf 2,05 Euro habe Schwarz-Gelb die Richtung vorgegeben, so das Argument.

 

Der GKV-Spitzenverband und der DAV hatten den Kassenabschlag erstmals für das Jahr 2009 selbst verhandelt. Nachdem keine Einigung erzielt werden konnte, wurde die Schiedsstelle angerufen. Die drei unabhängigen Vorsitzenden hatten Steigerungen bei den Personal- und Sachkosten auf die Anzahl der abgegebenen Packungen umgelegt. Demnach musste der – zuvor gesetzlich festgeschriebene – Abschlag von 2,30 auf 1,75 Euro gesenkt werden. Doch die Kassen hatte die Berechnungskriterien bemängelt und gegen den Schiedsspruch geklagt. Das Verfahren ist beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängig.

An den Ausgang dieses Verfahrens hat die Schiedsstelle den Kassenabschlag für 2010 geknüpft. Der neue Schiedsspruch greift nur, wenn auch das Ergebnis von 2009 vor Gericht Bestand hat. In erster Instanz hatte das Sozialgericht Berlin den Kassen Recht gegeben. Eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundessozialgerichts könnte noch Jahre auf sich warten lassen.

Grundsätzlich hält die Schiedsstelle an ihrer Entscheidung für 2009 fest. Allerdings gesteht der Vorsitzende Dr. Rainer Daubenbüchel in der Begründung ein, dass der Personalbedarf nur ungenau auf eine gestiegene Beratungsleistung bezogen werden könne. Bei der Umsetzung der Rabattverträge etwa seien in den vergangenen vier Jahren „erhebliche Synergieeffekte“ eingetreten. Von einer weiteren Verringerung des Beratungsbedarfs sei deshalb auszugehen, argumentiert die Schiedsstelle.

Weil die vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Zahlen zur Personalentwicklung nicht zum Anstieg der abgegebenen Packungen passen, wollte die Schiedsstelle die Berechnungen für 2009 nicht fortschreiben: „Personalvermehrungen werden darum für die Festsetzung des Abschlags 2010 gar nicht berücksichtigt“, heißt es in der Begründung.

Immerhin hätte die Schiedsstelle den Abschlag nach ihren Berechnungen wegen der Inflationsentwicklung um 3 Cent und wegen der gestiegenen Tariflöhne um weitere 6 Cent senken müssen. Vor Gericht hatte die Schiedsstelle den Abschlag bei 1,66 Euro gesehen.

Doch wegen des AMNOG wurden auch diese Kriterien fallen gelassen, da „der Gesetzgeber selbst nunmehr eine Vergütung als leistungsgerecht ansieht, welche für 2011 und 2012 gegenüber dem Abschlag von 1,75 Euro für 2009 keine Absenkung, sondern eine Erhöhung des Abschlags um 0,30 Euro vorsieht“, so die Begründung.

Nach diesen Abwägungen hält die Schiedsstelle 1,75 Euro für das Jahr 2010 für angemessen. Die fünf Vertreter des GKV-Spitzenverbandes hatten dem Vorschlag zugestimmt – wohl auch wegen der Bindung an den Schiedsspruch 2009. Der DAV hatte eine Absenkung des Zwangsrabatts auf 1,32 Euro gefordert und hatte gegen den Schiedsspruch gestimmt. Beide Seiten können nun innerhalb eines Monats Klage erheben.

Für den DAV geht es auch um die künftigen Verhandlungen: Nachdem der Abschlag für 2011 und 2012 auf 2,05 Euro festgeschrieben wurde, wollen die Apotheker ab 2013 auf der Basis von 1,75 Euro verhandeln.