Müssen Apotheken vor Ostern schließen? Oder gibt es einen Zuschlag für Arbeitnehmer:innen, die am „Ruhetag“ zur Arbeit müssen? All diese Fragen muss die Bundesregierung jetzt zügig beantworten, verantwortlich ist das Bundesinnenministerium (BMI) von Horst Seehofer (CSU).
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen hatten in der Nacht zu Dienstag beschlossen, den 1. April (Gründonnerstag) und den 3. April (Karsamstag) in diesem Jahr einmalig als „Ruhetage“ zu definieren. Nur der „Lebensmittelhandel im engere Sinne“ soll geöffnet bleiben, allerdings auch nur am Samstag, wie die bayerische Staatsregierung schreibt: „Betriebe, Ladengeschäfte, Unternehmen und Behörden bleiben am 1. April 2021 (Gründonnerstag) und am 3. April 2021 (Karsamstag) wie an den Osterfeiertagen geschlossen; am Samstag, den 3. April 2021, wird ausschließlich der Lebensmittelhandel geöffnet.“
Die Beschlüsse müssen formal in allen Ländern in Verordnungen überführt werden. Alle Einzelheiten soll eine Musterverordnung des Bundes festlegen, das BMI ist für die Umsetzung verantwortlich, wie ein Regierungssprecher erklärt.
Dort heißt es auf Nachfrage: „Die Beschlüsse der MPK hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Kenntnis genommen. Der Infektionsschutz und die Eindämmung der Corona-Pandemie haben derzeit höchste Priorität und alle Beteiligten haben das gemeinsame Ziel vor Augen, den Eintrag und die Verbreitung der Pandemie zu unterbinden. Derzeit wird an der Umsetzung der Beschlüsse der gestrigen Nacht gearbeitet. Über die Details der gefassten Beschlüsse wird die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend informiert.“
Der Bund erarbeite noch Rechtsgrundlagen, um beide Tage wie Sonn- und Feiertage zu behandeln, sagte auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag. Dabei gehe es auch um Zuschläge für Arbeitnehmer, signalisierte er. Auch Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) trat dafür ein, die vorgesehenen Ruhetage wie gesetzliche Feiertage zu behandeln. Die genaue Regelung werde aber vom Bundeskanzleramt vorgegeben werden.
Dagegen sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), die „Ruhetage“ seien kein Feiertag, sondern eine Maßnahme nach Infektionsschutzgesetz. Allerdings gelten sie seiner Meinung nach auch für das Homeoffice. Zu Apotheken äußerte er sich nicht, sagte aber, dass man die Ausnahmen bewusst beschränkt habe auf „diejenigen Güter, die man zum täglichen Leben braucht“. Man habe darüber diskutiert, den „Lebensmittelhandel im engeren Sinne“ noch stärker zu begrenzen, sich dann aber entschieden, auch Supermärkte mit größeren Sortimenten geöffnet zu halten, um einen Ansturm zu vermeiden. Wann die Verordnung kommt, konnte er noch nicht sagen, da man auf die Zuarbeit des Bundes angewiesen sei.
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