BMG-Verordnung

„Alg-II-Masken“: Fristen und Vergütung Alexander Müller, 05.02.2021 15:06 Uhr

Alg-II-Empfänger:innen müssen ihre zehn FFP2-Masken bis zum 6. März in Apotheken abholen. Foto: Dan74/shutterstock.com
Berlin - 

Mit der Absenkung des FFP2-Honorars für die Apotheken finanziert Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine weitere Gruppe: Etwa 5 Millionen Alg-II-Bezieher:innen bekommen je zehn FFP2-Masken. Diese müssen bis zum 6. März in den Apotheken abgeholt werden.

Ziel der Verordnung ist es, „das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 für besonders vulnerable Personengruppen – insbesondere vor dem Hintergrund des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens – mittels der Verwendung von Schutzmasken zu reduzieren“. Und weil an anderer Stelle eine Maskenpflicht etwa im Einzelhandel oder öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt wurde, sollen im nächsten Schritt nicht nur Risikogruppen, sondern auch Personen, die Arbeitslosengeld 2 beziehen, aus staatlichen Mitteln versorgt werden, sofern noch nicht über die Coupons erfolgt.

Krankenkassen und die private Krankenversicherer müssen selbst ermitteln, wer noch Anspruch hat. Diese Personen bekommen dann einen Nachweis der Anspruchsberechtigung per Post. Gegen Vorlage des Informationsschreibens können die Masken in den Apotheken eingelöst werden. Eine Eigenbeteiligung ist nicht vorgesehen.

Vor allem die Fristen sind sportlich. Die Kassen benötigen nach eigenen Angaben allein zehn Tage für den Datenabgleich, dann müssen die Informationsschreiben gedruckt und verschickt werden, was noch einmal vier Werktage benötigen werde. Die eigentliche Frist zur Einlösung wird damit denkbar knapp – und entsprechend voll könnte es in den Apotheken werden. Denn auch mit Nachfragen bis zum Versand der Infoschreiben ist zu rechnen. Diese Erfahrungen haben die Apotheken schon im Dezember gemacht.

Die Verteilung findet erneut über die Apotheken statt, allerdings hat Spahn den Preis nach unten korrigiert – von 6 Euro auf 3,90 Euro brutto. Dies gilt auch für die sechs Masken, die sich Risikopatient:innen ab dem 16. Februar mit dem zweiten Coupon abholen können. Mit der Preisreduktion an dieser Stelle spart der Bund 430 Millionen Euro. Damit werden die 200 Millionen Euro an Mehrausgaben sogar deutlich überkompensiert, die der Bund für die Masken für die Alg-II-Empfänger:innen ausgibt.

Viel wichtiger: Die Politik verspricht sich vom Einsatz der Schutzmasken eine weitere Eindämmung der Corona-Pandemie und damit eine Reduktion der schweren Verläufe. Das würde – neben diesem Haupteffekt – auch zusätzliche Einsparungen mit sich bringen, weil die Zahl der Krankenhauseinweisungen sinkt.

Die Apotheken gehen bei der Beschaffung in Vorleistung und können die Maske nach Abschluss des Bezugszeitraums einmal abrechnen. Die Details hierfür sind noch nicht geklärt. „Für die Apotheken entsteht mit der Beschaffung, Lagerung, Abgabe und Abrechnung der Schutzmasken Erfüllungsaufwand, der durch den festgelegten Erstattungspreis abgedeckt ist“, heißt es zu den Kosten in der Verordnung. Diese wurde am Nachmittag im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit morgen in Kraft.