AfP: Zwischenaudit ohne Pardon abgelehnt Sandra Piontek, 09.08.2023 09:41 Uhr
Kommt nach der Retaxwelle die Ablehnungswelle des Zwischenaudits für die Präqualifizierung zur Abgabe von Hilfsmitteln? Das fragen sich aktuell viele Apotheker:innen, deren Anträge durch die Agentur für Präqualifizierung (AfP) abgelehnt wurden. So musste sich auch Andrea Prochaska, die die Sonnen-Apotheke in Mönchengladbach führt, teils mit absurden Gründen rumschlagen: „Was vor zwei Jahren noch ohne Probleme anerkannt wurde, wird gnadenlos abgelehnt. Man muss sich fragen, ob dies das letzte Aufbäumen von AfP vor dem Aus ist.“
Dabei habe die Abda doch für den Wegfall der nervenaufreibenden Präqualifizierung gekämpft, so Prochaska. Dass nun gerade eine Tochterfirma für Unannehmlichkeiten sorgt, sei umso absurder. Aktuell müssen Apotheken, die Hilfsmittel beliefern, sich zeitaufwendigen Präqualifizierungen unterziehen – noch. Denn die Einschränkung des Präqualifizierungsverfahrens ist eine der zehn Forderungen der Abda.
Dort hieß es: „Apotheken müssen von der Notwendigkeit der Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich ausgenommen werden, wenn die Qualität ihrer Leistungserbringung bereits durch andere regulatorische Maßnahmen sichergestellt ist“. Diese Forderung griff die Regierungsfraktion im Änderungsantrag zum ALBVVG auf. Die endgültige Entscheidung zum Wegfall kann jedoch noch auf sich warten lassen. Bis dahin scheint AfP noch einmal richtig Gas zu geben und fleißig die Anträge zum Zwischenaudit abzulehnen.
„Wir sind alle betroffen“
Was Prochaska dabei richtig traurig macht: „Wir sind alle betroffen. Es scheint eine regelrechte Welle zu geben momentan.“ Man könne fast annehmen, es ginge der marktführenden Agentur auf den letzten Metern vor dem Aus darum, noch soviel Geld wie möglich mitzunehmen, so die Inhaberin. Die Empörung gipfelt für Prochaska vor allem im Hinblick auf den Versandhandel: „Solche Auslandsversender können ohne Dokumentation der Kühlung Arzneimittel verschicken, wir Apotheker:innen müssen jedoch für jede Ecke einen aufwendigen und teils absurden Nachweis führen zur Temperatureinhaltung“, so die Inhaberin.
So habe die Inhaberin beispielsweise eine Woche lang ein Temperaturprotokoll zur Lagerung von Trinknahrung führen müssen. „Es reichte nicht aus, die Temperaturlogger mittels Ausdruck auszuwerten. Wir mussten eine Excel-Tabelle erstellen mit händischer Unterschrift.“ Umso ärgerlicher: „Das Zwischenaudit wurde unter anderem auch deshalb abgelehnt, weil ein Stempel auf dem Zettel fehlte“, so Prochaska.
„Ich liefere gar keine gekühlten Hilfsmittel“
Und damit nicht genug: „Obwohl ich keine gekühlten Hilfsmittel ausliefere, musste ich die Transportboxen inklusive Temperaturlogger fotografieren, und zwar in geöffnetem und geschlossenem Zustand. Denen ist es schlichtweg egal, dass wir sowas nicht per Boten bringen.“ Aber es komme immer noch besser: „Die AfP schickte uns in dem Ablehnungsschreiben auch fettgedruckte Hinweise zu fehlenden Nachweisen. Wir sollen laut einer Mitarbeiterin der Agentur exakt denselben Wortlaut in einem zweiten Antrag zum Zwischenaudit übernehmen, sonst drohe die erneute Ablehnung.“
Da die Forderungen zum Nachreichen ausgerechnet in die Urlaubssaison fallen, habe die Inhaberin eine Fristverlängerung beantragt: „Das wurde auch sofort genehmigt. Die Nacharbeit ist entsprechend aufwendig. Ich soll beispielsweise genau aufführen, wie ich fachgerecht und produktgeeignet die Reinigung und Desinfektion in der Apotheke ausführe. Da frage ich mich wirklich, geht es noch?“