Verweis auf 6-Wochen-Frist

AfP verweigert Apotheken die Kündigung

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Berlin -

Für apothekenübliche Hilfsmittel soll die Präqualifizierung voraussichtlich ab April wegfallen – bereits vor der finalen Entscheidung wollen Inhaber:innen kündigen. Ein Apotheker aus Baden-Württemberg beendete die Geschäftsbeziehung mit der Agentur für Präqualifizierung (AfP) schriftlich. Doch das Abda-eigene Unternehmen blockiert und entlässt den Inhaber von vier Betrieben nicht aus dem Vertrag.

Dr. Christoph Behrendt verfolgte die Diskussion um das Ende der Präqualifzierung bei Abgabe von apothekenüblichen Hilfsmitteln zuletzt genau. Denn seit der Übernahme seiner vier Apotheken in 2020 und 2021 musste er das komplette Prozedere neu durchlaufen. „Ich habe glücklicherweise fleißige Mitarbeiter, die mich unterstützen“, sagt der Inhaber der Berthold Apotheke in Villingen-Schwenningen.

AfP lehnt Kündigung ab

Da er ausschließlich apothekenübliche Hilfsmittel wie Milchpumpen, Bandagen oder Inhalationstherapiegeräte abgibt, kündigte er seinen Vertrag Ende Januar. Er bat um Bestätigung. Anderthalb Wochen später meldete sich eine Mitarbeiterin der AfP per E-Mail. „Eine Kündigung ist laut unseren AGB innerhalb von sechs Wochen nach Feststellung der letzten Konformität möglich“, lautet die Antwort.

Und tatsächlich heißt es in den AGB: „Der Leistungserbringer kann die Vereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach Feststellungsdatum der letzten Konformität, wie z.B. einer Überwachung oder Änderungsantrag, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.“ Außerdem: „Der Vertragspartner kann die Übertragung seines aktuell gültigen Vertrags auf einen anderen Vertragspartner beantragen.“

Apotheker von AfP enttäuscht

Im Anschluss wird ihm aufgezählt, wann die jüngsten Audits stattgefunden haben. Die letzte „Konformität“ wurde demnach Mitte Oktober festgestellt. „Da inzwischen jeweils mehr als sechs Wochen vergangen sind, ist eine Kündigung Ihrerseits derzeit nicht möglich“, schreibt die AfP weiter. Die Antwort sei enttäuschend, so Behrendt. „Ich dachte mir bereits, dass es schwierig wird, da rauszukommen.“ Warum die Agentur als Tochterunternehmen der Abda jedoch noch auf die AGB beharre, wenn es Ende März sowieso vorbei sei, versteht er nicht.

Seine Erfahrungen mit der AfP seien „durchwachsen“. Doch diese Reaktion sei „schon unglaublich“. Behrendt: „Was soll das jetzt noch. Es handelt sich doch um eine Abda-Tochter, warum sollen wir jetzt noch gemolken werden“, kritisiert er. Die AfP sei „sehr kleinkariert“. Kolleg:innen, die die Audits oder Präqualifizierung gerade durchlaufen hätten, sollten sich rechtzeitig um die Kündigung kümmern, empfiehlt er. „Ich werde mich jetzt weiter damit beschäftigen.“ Die Sache sei einfach nur „albern“.

Auch andere Inhaber:innen haben sich bereits erkundigt, wie sie ihren Vertrag kündigen können – und staunen nicht schlecht. Denn ganz so einfach ist der Ausstieg aus der unliebsamen Vertragsbeziehung nicht. „Weil es nun nicht mehr lange dauern kann, bis es endgültig einen konkreten Bescheid zur Streichung der Präqualifizierung in den Apotheken gibt, wollte ich meinen Vertrag mit der AfP kündigen“, so ein Apotheker aus Hessen. Dass dies nicht ohne Weiteres möglich ist, musste auch er nach einem Gespräch mit einem AfP-Mitarbeiter feststellen: „Man teilte mir mit, dass ich maximal sechs Wochen nach meinem letzten Zwischenaudit kündigen könne.“

Erteiltes Zertifikat soll entzogen werden

Was in seinen Augen aber viel absurder ist: „Wenn ich jetzt ein neues Zwischenaudit absolviere und dann fristgemäß kündige, wird mir das erteilte Zertifikat wieder entzogen, für das ich gerade noch bezahlt habe“, so der Inhaber.

Die Leistung sei aber selbstverständlich längst bezahlt, ärgert er sich: „Das Zertifikat muss doch mindestens während der ursprünglichen Laufzeit noch gültig sein.“ Dass AfP den Apothekerinnen und Apothekern zum Schluss noch einmal solche Steine in den Weg legt, ist für ihn ein Skandal: „Immerhin gehört das Unternehmen ja zur Abda, die sich selbst für die Abschaffung der Präqualifzierung starkgemacht hat.“

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