AfP: So kommen Apotheken aus dem Vertrag Carolin Ciulli, 08.02.2024 12:09 Uhr
Liegt das jüngste Zwischenaudit mehr als sechs Wochen zurück, ist bei der Agentur für Präqualifizierung (AfP) keine Kündigung möglich. Mit Blick auf den anstehenden Wegfall der Präqualifizierung bei apothekenüblichen Hilfsmitteln wollen viele Inhaber:innen jedoch aussteigen. Wer 163 Euro in die Hand nimmt, kommt raus aus dem Vertrag. Der Deutschen Apothekerverband (DAV) erwartet, das die Agenturen auf die Apotheken zu gehen werden.
Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Abda-eigenen AfP können Leistungserbringer die Vereinbarung bei einem Änderungsantrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen. In einer Apotheke in Niedersachsen wollte man es genau wissen. Am Telefon habe ein Mitarbeiter den Ablauf bestätigt. Die Inhaberin wird jetzt eines der betroffenen Hilfsmittel wie Milchpumpen oder Bandagen nicht mehr anbieten und aus der Vereinbarung nehmen.
99 Euro für Bearbeitung der Kündigung
Für den Änderungsantrag berechnet die AfP 64 Euro. Dieser Betrag ist nötig, um den nächsten Schritt zur Kündigung einzuleiten: die Bearbeitung einer Vertragskündigung während der Laufzeit. Dafür will die AfP 99 Euro haben. „Das ist die kostengünstigste Variante, um aus der AfP-Falle rauszukommen“, heißt es aus der Apotheke. „Dann kriegen die eben 5000 Änderungsanträge und müssen die Kündigung bearbeiten.“
Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten wäre es, wenn die AfP eine Sonderkündigung für einen gewissen Betrag etwa in Höhe von 130 Euro gewähren würde. Außerdem könne auch die Abda die Apotheken aus Kulanz entlassen, da die Einigung eines Wegfalls ja zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband getroffen wird.
DAV erwartet Entgegenkommen
Unterdessen hieß es aus Verbandskreisen zum Thema, die AfP beabsichtige, zeitnah einen FAQ-Katalog bereitzustellen. Die Abda selbst will sich zu Kündigungskonditionen der AfP nicht äußern. „Grundsätzlich rät der DAV den Inhaberinnen und Inhabern jedoch davon ab, übereilte Entscheidungen zu treffen, bevor die Präqualifizierungsvereinbarung von der DAV-Mitgliederversammlung und dem GKV-Spitzenverband im Laufe des Februars tatsächlich beschlossen und zum 1. April in Kraft gesetzt wird“, sagt ein Sprecher. Darüber hinaus geht der Verband davon aus, dass die Präqualifizierungsagenturen den Kund:innen „zu gegebener Zeit über die Neuregelung informieren und entsprechend auf sie zukommen werden“.