„Keinen einzigen Rückruf erhalten“

AfP droht Apotheker mit Erzwingungshaft Sandra Piontek, 12.09.2024 10:00 Uhr

Der Präqualifizierungsantrag von Markus Quodt für die Martinus-Apotheke wurde abgelehnt. Dennoch sollte der Apotheker eine hohe Rechnung begleichen. Nun drohen gar Vollstreckungsmaßnahmen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Markus Quodt aus der Martinus Apotheke in Rommerskirchen hat seit mehreren Monaten Ärger mit der Agentur für Präqualifizierung (AfP). Eine Rechnung von mehr als 600 Euro ist noch offen, obwohl die Pflicht zur Präqualifizierung für viele Hilfsmittelgruppen längst entfallen ist. Mehr noch: Der von ihm gestellte Antrag wurde abgelehnt. Nun droht die Abda-eigene Zertifizierungsstelle dem Inhaber gar mit Erzwingungshaft.

Seit Ende Februar versucht Quodt mit der AfP bezüglich seiner Präqualifizierung ordentlich zu kommunizieren. Beinahe erfolglos. „Es ist ein einziges Hin und Her. Die AfP hat sich in dem ganzen Prozess der Beantragung zur Präqualifizierung nicht ein einziges Mal telefonisch bei uns gemeldet“, beschreibt er den Kontakt. Obwohl die Pflicht zur Präqualifizierung für viele Hilfsmittelgruppen längst entfallen ist, soll der Inhaber einen Betrag von mehr als 600 Euro begleichen. Aber er weigert sich.

Nun droht die AfP: „In dem letzten Schreiben wird mir mit Vollstreckungsmaßnahmen gedroht, wenn ich die Frist zur Zahlung bis zum 20. September nicht einhalte“, so Quodt.

Erzwingungshaft und Pfändung

Konkret heißt es: „...trotz mehrmaliger Aufforderung zur Zahlung, ist weiterhin kein Zahlungseingang zu verzeichnen. Hiermit geben wir Ihnen letztmalig die Gelegenheit zur Zahlung um weitere Vollstreckungskosten zu vermeiden. Sollten wir bis zum 20.09.2024 keinen Zahlungseingang feststellen, werden wir Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sind. Darunter fallen Maßnahmen wie die Abnahme der Vermögensauskunft, Pfändung oder Erzwingungshaft.“

Er betont abermals: „In diesem gesamten Prozess bin ich nicht einmal von der AfP zurückgerufen worden, obwohl ich mehrfach den Wunsch geäußerte hatte und gesprächsbereit war“, erklärt Quodt. Mehr noch: „Als ich nach der Ablehnung endlich mit einer AfP-Mitarbeiterin telefonieren konnte, wurde mir sogar bestätigt, dass mein Rückrufwunsch dokumentiert worden sei.“ Es sei ihm ebenfalls zugesichert worden, dass man sich um die geforderte Rechnung kümmere und diese gegebenenfalls reduziere.

Nur Ärger mit der AfP

Mittlerweile seien Mahngebühren hinzugekommen: „Ich soll 649,51 Euro zahlen.“ Was ihn besonders ärgert: „Man bewegt sich in diesem Unternehmen nicht, ruft mich nicht zurück und fordert Rechnungen für abgelehnte Präqualifizierungsanträge. Diese Agentur wurde ursprünglich für den Apotheker gemacht. Nun habe ich aber nur Ärger“, so Quodt. Er sei sich noch nicht sicher, wie genau er mit den angedrohten Vollstreckungsmaßnahmen umgehen wird.