Für eine sogenannte Konformitätsbestätigung soll ein Apotheker aus Hessen mehr als 300 Euro an die Präqualifizierungsstelle zahlen – obwohl er bereits vor sechs Monaten den Vertrag gekündigt hat. „So eine Rechnung ist die absolute Frechheit. Das betrifft auch nicht nur mich, sondern einige Kollegen aus meinem Umfeld“, so der Inhaber.
Anfang Dezember erhielt der Inhaber eine Rechnung der Agentur für Präqualifizierung (AfP): „Ich soll einen Betrag von über 300 Euro zahlen. Das ist eine absolute Schweinerei“, so der Apotheker. Schließlich sei er bereits 6 Monate zuvor von dem Vertrag zurückgetreten: „Wir haben die AfP schon im April verlassen und uns neu orientiert“, so der Inhaber. Nun wird trotzdem abkassiert. „Ich soll einen Betrag von 326,06 Euro überweisen. Ich frage mich, welche Leistung da berechnet wird“, so der Apotheker.
Die AfP bittet den hessischen Inhaber mit 274 Euro für „APO Bearbeitung/Konformitätsbestätigung“ zur Kasse. Diese Bescheinigung wird üblicherweise nach einem Überwachungsaudit ausgestellt, welches der Inhaber aber gar nicht bei AfP in Anspruch genommen hat. Paradox: „In der gleichen Rechnung wird mir auch das Aussetzen des Zwischenaudits mit 89 Euro berechnet. Da ist nicht rechtens“, so der Inhaber.
Besonders ärgert er sich über den Versuch, noch schnell Geld einzutreiben: „Anscheinend will die Agentur noch abkassieren, bevor die Pflicht zur Präqualifizierung entfällt. Das ist in meinen Augen übereilt und nicht gesetzeskonform. Ich werde diesen Betrag nicht überweisen“, so der Apotheker.
Zudem hat er von anderen Kolleg:innen aus dem Umfeld von ähnlichen Fällen gehört: „Einige wollen nun per Anwalt gegen diese willkürlich angesetzten Zwischenaudits vorgehen. Ich kann nur davon abraten, den Betrag einfach zu überweisen. Wir Apotheker und Apothekerinnen müssten uns zusammenschließen und gemeinsam etwas dagegen tun“, appelliert der Inhaber.
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