Ein Inhaber kündigt fristgerecht seinen Vertrag mit der Agentur für Präqualifizierung (AfP). Dennoch erhält er Rechnungen für einen abgelehnten Antrag aus November. „Meine Einsprüche gegen die Rechnung blieben bis jetzt unbeantwortet.“ Mehr noch: „Heute kam eine 1. Mahnung“, ärgert sich der Apotheker.
Weil zum 1. April die Präqualifizierung für 18 Produktgruppen entfallen ist, hatte der Inhaber beschlossen, seinen Vertrag bei der AfP zu kündigen. Dies geschah fristgerecht und gegen Zahlung der Kündigungsgebühr. „Dennoch erhalte ich Rechnungen für einen PQ-Antrag aus November 2023“, berichtet er.
Und das, obwohl der Antrag auf „abgelehnt" steht. „Diese Ablehnung war mir ohnehin ein Rätsel, da sämtliche Fotos und Informationen vollständig enthalten waren“, so der Inhaber. „Wir hatten erst drei Monate zuvor ein Audit, es gab demnach nichts zu ergänzen.“
Der Apotheker erhob Einsprüche gegen die Rechnung. „Diese blieben jedoch unbeantwortet.“ Nun kam kürzlich eine 1. Mahnung. Der Inhaber ist fassungslos: „Die AfP wurde nicht für mich tätig, verlangt eine Kündigungsgebühr und ich soll trotzdem über 500 Euro für eine nicht durchgeführte PQ bezahlen.“
Laut dem Inhaber habe die AfP mehrfach ihre AGB geändert, um offene Präqualifizierungsanträge trotz Kündigung noch abzukassieren. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 20. März.
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