Bis zu 7,50 Euro

AfD fordert gestaffeltes Botendienst-Honorar

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Berlin -

Die AfD will den Botendienst von Apotheken ausbauen. In einem Antrag im Bundestag fordert die Fraktion von der Regierung ein gestaffeltes Vergütungssystem einzuführen. Je nach Entfernung sollen die Apotheken 2,50 bis 7,50 Euro von den Krankenkassen erstattet bekommen.

Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Versorgung geschaffen wird. Die Pauschalhonorierung pro Anlieferung soll nicht mit anderen Honoraren verrechnet werden. Die AfD stellt sich vier Stufen je nach Radius vor, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer:

  • bis zu 2 Kilometer: 2,50 Euro
  • 2 bis 5 Kilometer: 3,50 Euro
  • 5 bis 10 Kilometer: 5,00
  • 10 bis 25 Kilometer: 7,50 Euro

Botendienste böten einen schnelleren Zugriff auf wichtige Arzneimittel als der Versandhandel, heißt es in der Begründung. Als Folge der Erlaubnis des Versandhandels expandieren die großen Versender im EU-Ausland, während die Apothekenzahl in Deutschland ständig sinke. Gerade für „Solitär-Apotheken“ in kleineren Orten mit weniger als 5000 Einwohnern sei die Lage schwierig.

Um den Kranken eine schnelle Versorgungsmöglichkeit zu erhalten oder wieder zur Verfügung zu stellen, brauche der Botendienst eine wirtschaftliche Basis. In Fällen, in denen ein Arzneimittel aus Sicht des Arztes besonders schnell beim Patienten zur Verfügung stehen muss, dieser aber gesundheitsbedingt selbst nicht die Apotheke aufsuchen kann, sei der Botendienst besonders wichtig. „Dem Arzt muss die Möglichkeit gegeben werden, solche Fälle zu benennen. In solchen Fällen muss er die Möglichkeit bekommen, Notfallbotendienste verordnen zu können“, fordert die Afd. Zu den potenziellen Kosten oder der Finanzierung steht nichts im Antrag.

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