Kassenabschlag

Ärger mit der Rückstellung

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Berlin -

Noch immer wissen die Apotheken nicht, was sie in den Jahren 2009 und 2010 verdient haben. Denn um die Höhe des Kassenabschlags für diese Jahre wird noch vor Gericht gestritten. Vorübergehend haben die Kassen mit einem Abschlag von 1,75 Euro gerechnet. Doch sollte der Schiedsspruch noch gekippt werden, müssten die Apotheken die zu viel gezahlten Beträge zurückzahlen. Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover hatte ihren Mandanten daher geraten, entsprechende Rücklagen zu bilden. Doch nicht immer spielen die Finanzbehörden mit.

 

Für beide Jahre zusammengerechnet geht es um eine Differenz von 648 Millionen Euro. Pro Apotheke entspricht dies einer möglichen Nachzahlung von 30.400 Euro, von der allerdings noch die Umsatzsteuer abgezogen wird. Unter dem Strich bleiben 25.600 Euro, die auf die Apotheke im Durchschnitt zukommen könnten.

Weil die unter Vorbehalt von den Kassen zurückgezahlte Differenz noch nicht als sichere Einnahmen verbucht werden kann, sollten die Apotheken der Treuhand zufolge Rückstellungen bilden. Als reiner Buchungsposten in der Bilanz könnten die Apotheken so ihre Steuerbelastung senken. Denn durch die Rücklage werde so getan, als ob die Apotheken einen Abschlag von 2,30 Euro gezahlt hätten. Die Steuerersparnis beziffert sich nach der Beispielrechnung der Treuhand auf durchschnittlich 12.800 Euro.

Wenn der Abschlag nachträglich auf 2,30 Euro hochgesetzt werde, bleibe die Steuerminderung bestehen, erklärt Oliver Schmitz, Steuerberater und Rechtsanwalt bei der Treuhand. Die Rücklage erleichtere zudem die Nachzahlung, weil die Liquidität nicht akut belastet werde. Sollte der Abschlag dagegen bei 1,75 Euro bleiben, wird die Rücklage aufgelöst und nachträglich versteuert. Das gleiche gilt für jeden Wert zwischen 1,75 und 2,30 Euro.

Allerdings sehen Schmitz zufolge einige Finanzämter bei diesem Vorgehen sehr kritisch hin. Je nach Behörde werde der Posten als so genannte unzutreffende Gewinnabgrenzung angesehen und eine sofortige Versteuerung gefordert. Die Steuerberater müssten den Finanzämtern den komplexen Streit um den Abschlag in vielen Fällen erst erklären. In Sachsen habe die Finanzverwaltung die Frage sogar an das Finanzministerium des Freistaates weitergegeben, berichtet Schmitz.

 

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