Ärger mit dem Abholsystem Katharina Brand, 10.01.2024 13:27 Uhr
Automatisierte Ausgabestationen dienen in Apotheken der zeitunabhängigen Bereitstellung von Arzneimitteln nach vorangegangener Bestellung, Beratung und Rezeptprüfung. Obwohl die Handhabe einer konkreten Regelung in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) unterliegt, wird diese nicht von jedem Amtsapotheker gleich ausgelegt.
Es ist für beide Seiten angenehm: Nach Eingabe eines zufällig generierten Pin-Codes können Kund:innen ihre bestellten Präparate – nach vorangegangener Bezahlung und Beratung – am Automaten abholen. Die Beratung kann dabei auch telefonisch durch die Apotheke erfolgt sein. Apothekenteams lagern das bestellte Präparat nach Erhalt in einem Fach ein. Um diesen Umstand zu regeln, wurde in der ApBetrO Ende 2020 dem § 17 mit Absatz 1b eine Ergänzung für automatisierte Ausgabestationen hinzugefügt. Demnach sind diese „zur Bereitstellung, Aushändigung und Ausgabe von Arzneimitteln“ nur zulässig, wenn
- sie sich innerhalb der Betriebsräume einer Apotheke befinden,
- einen Zugriff von außen für den Empfänger ermöglichen, sofern eine Ausgabe außerhalb der Betriebszeiten dieser Apotheke vorgesehen ist und
- erst durch Personal dieser Apotheke bestückt werden, nachdem
- die Bestellung des Arzneimittels oder der Arzneimittel bei dieser Apotheke erfolgt ist,
- bereits eine Beratung, die auch im Wege der Telekommunikation durch diese Apotheke erfolgen kann, stattgefunden hat und
- bei Rx-Arzneimitteln die Verschreibung im Original gemäß den Dokumentationspflichten geprüft, geändert und abgezeichnet worden ist.
Geregelt ist darüber hinaus die eindeutige Zuordnung der Medikamente: „Die Arzneimittel sind für jeden Empfänger getrennt zu verpacken und jeweils mit dessen Namen und Anschrift zu versehen.“
Das böse Erwachen
Was so einfach in der Anwendung klingt, kann in der Umsetzung zum Problem werden. Ein Inhaber schaffte für seine Apotheke ein solches System an. Den Betrieb kannte er von Kolleg:innen und war vom Konzept überzeugt. Allerdings verpasste ihm der Hinweis seines Amtsapothekers einen gehörigen Dämpfer. Dieser wies ihn darauf hin, dass Medikamente – trotz einer eindeutigen Zuweisung durch ein einzelnes Fach und einen zufallsgenerierten Pin-Code – für jede:n Kund:in einzeln zu verpacken und zu beschriften seien.
Das kostet im System vor allem eines, nämlich Platz. Eine Information, die der Inhaber in seine Kaufentscheidung gerne einbezogen hätte. Der entsprechende Absatz der ApBetrO sei ihm nicht bewusst gewesen; so habe er das System auch nicht kennengelernt. Immerhin stellt der Anbieter unterschiedlichste Abholsystemgrößen – von 15 bis 90 Abholfächern – zur Verfügung. Zusätzlich zum Platzmangel kosten Verpackung und Beschriftung zusätzliche Zeit, die er durch das System eigentlich habe einsparen wollen.
Die „Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands“ (APD) hatte 2021 Grenzen für die Nutzung von Abholfächern in Apotheken definiert. Unter anderem seien sie für die Abholfächer vorgesehenen Arzneimittel vor der Bestückung oder vor der Einlagerung im Kommissionierautomaten vom pharmazeutischen Personal dieser Apotheke getrennt zu verpacken und mit Namen und Anschrift des Patienten zu versehen.
Einzelfach = Kennzeichnung
Der Hersteller Pharma Service Systeme (PSS) sieht die Sache anders. Laut Geschäftsführer Tobias Lang reicht eine separate Lagerung plus Beschriftung der Präparate aus. Er erklärt dazu, dass viele seiner Kund:innen selbst Pharmazieräte sind. Diese gingen bei der Abgabe wie folgt vor: Sie brächten auf das entsprechende Präparat Name und Anschrift des Empfängers auf und legten jede Packung in ein separates Fach. Dadurch sei das Vorgehen zu 100 Prozent gesetzeskonform, so Lang.
„In der Apotheke werden unsere Abholsysteme ausschließlich manuell durch pharmazeutisches Personal bestückt, und die Medikamente sind durch die Bauart der Anlagen auch immer für jeden Kunden separat einzelnen Lagerplätzen zugewiesen“, erklärt Lang. „Daher erfolgt hier schon eine sichere, räumliche und kundenbezogene Trennung der verschiedenen Bestellungen. Eine Personalisierung der Packungen erfolgt mit beschrifteten Etiketten entweder direkt auf der Medikamentenpackung oder einer weiteren Umverpackung. Jede Abgabe über ein Abholsystem entspricht einem Abverkauf, das heißt alle Bedingungen für die Abgabe an den Kunden sind zum Zeitpunkt der Einlagerung erfüllt. Es findet nur noch die Übergabe statt.“
Außerdem bietet PSS Blockbodenbeutel für diejenigen an, die Präparate mit einer zusätzlichen Verpackung – beispielsweise bei mehreren Präparaten – versehen möchten. Lang betont, dass alle im Einsatz befindlichen Anlagen durch Pharmazierät:innen abgenommen worden sind. Derzeit seien circa 1000 solcher Abholsysteme deutschlandweit im Einsatz. Die beliebtesten Systeme seien jene für 30 und 60 Abholer.