Ärger mit Apotheken-Gutscheinen Alexander Müller, 20.08.2012 10:56 Uhr
Kundenkarten, Bonustaler, Sonderangebote: Um Rabattaktionen im OTC-und Freiwahlgeschäft kommt heute kaum eine Apotheke herum. Einige Apotheken verkaufen auch Gutscheine über die Plattform Groupon. Doch eine Kölner Apothekerin hat deshalb jetzt Ärger.
Ein Kunde wollte in ihrer Apotheke seinen Gutschein über 50 Euro einlösen. An der Kasse folgte die Überraschung: Bei der Verrechnung des Gutscheins wurden nicht die ausgewiesenen Preise veranschlagt, sondern rund 20 Prozent höhere Preise. Die Apothekerin begründete dies damit, es handele es sich um Dauertiefpreise. Auf diese seien die Gutscheine – wie deutlich ausgewiesen – nicht anrechenbar.
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale ist das Angebot der Apotheke jedoch irreführend. „Dauertiefpreise“ seien nicht als Aktion zu verstehen. Der Kunde müsse daher davon ausgehen, dass er seinen Gutschein auf diese – wenn auch niedrigen – Normalpreise anrechnen könne. Die Wettbewerbszentrale hat beim Landgericht Köln Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, nachdem die Apothekerin keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte.