Ärger mit Apotechnik bei Software-Umstellung Sandra Piontek, 29.10.2024 14:18 Uhr
Im Zuge einer Apothekenübernahme möchte ein Inhaber die Softwarefirma wechseln. „Ich habe mich dazu entschieden, den Vertrag mit Apotechnik zu kündigen und einen neuen mit Pharmatechnik geschlossen“, berichtet er. Kurz vor dem Umstellungstermin verweigerte die alte Softwarefirma jedoch die Bereitstellung der Daten des Inhabers. „Da ich ihre unvorhersehbaren und nicht rechtmäßigen Forderungen nicht akzeptierte“ erklärt der Apotheker. Dieser Vorfall habe den Apothekenbetrieb erheblich beeinträchtigt.
Am 1. April fand die Übernahme der Apotheke statt. „In diesem Zuge entschied ich mich aufgrund von Unstimmigkeiten und unzureichendem Service, von der Softwarefirma Apotechnik zu Pharmatechnik zu wechseln“, so der Inhaber. „Der Umstellungstermin wurde am 8. Juli kommuniziert und die Datenmigration war für den 31. Juli angesetzt.“ Zunächst schien die Umstellung reibungslos zu klappen.
Dann folgte die Überraschung: „Kurz vor dem Stichtag verweigerte Apotechnik jedoch die Bereitstellung meiner Daten“, so der Inhaber. „Weil ich die unvorhersehbaren und nicht rechtmäßigen Forderungen nicht akzeptierte“, erklärt er. „Dieser Vorfall hat den Apothekenbetrieb erheblich beeinträchtigt, da der Zugang zu meinen Kundendaten weiterhin blockiert ist.“
Wichtige Fragen vorab klären
Der Apotheker möchte aufgrund dieser Erfahrungen auf die Problematik aufmerksam machen: „Für Apotheken ist es essenziell, bestimmte Fragen und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, bevor man sich für eine Cloud-Server-Lösung entscheidet.“
Folgenden Fragen, sollten Inhaber:innen seiner Meinung nach zunächst auf den Grund gehen:
- Gibt es Garantien bei Internet- oder Serverausfällen?
- Wer haftet für Schäden und ab wann erfolgt eine Kompensation für Ausfallzeiten?
- Wird gewährleistet, dass ich jederzeit uneingeschränkten Zugriff auf meine Daten habe?
- Welche Rechte habe ich als Datenbesitzer?
- Kann die Lösung einen problemlosen Übergang zu einem neuen Softwarehaus ermöglichen, inklusive uneingeschränktem Zugriff auf meine Daten?
„Diese Fragen sollten vor einer Entscheidung unbedingt vertraglich geregelt werden, um spätere Probleme wie die oben geschilderten zu vermeiden“, so der Inhaber.