Packungsgrößenverordnung

Wieder falsche N-Größen

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Berlin -

Im Juli steht die nächste Anpassung in der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) an – Apotheker müssen im Vorfeld auch dieses Mal aufpassen: Zwei Präparate sind bereits jetzt nach der neuen Regelung gekennzeichnet. Um Retaxationen zu vermeiden, sollten Apotheker im Zweifelsfall mit dem Arzt Rücksprache halten, rät der Hessische Apothekerverband (HAV).

In der neugefassten PackungsV wurden Canagliflozin den Antidiabetika, Riociguat den Arzneimitteln zur Behandlung von pulmonaler arterieller Hypertonie sowie Lurasidon und Vortioxetin den Psychopharmaka zugeordnet. Die Kombination Clindamycin/Tretinion sowie die Wirkstoffe Brimonidin und Benzydamin wurden im Abschnitt Dermatika und Topika zur lokalen oder systemischen Anwendung aufgenommen. Bei den speziellen Darreichungsformen wurden Albiglutid und Umeclidiniumbromid eingefügt.

Problematisch wird es für Apotheker, wenn Hersteller bereits vor dem Stichtag ihre Packungsgrößen umstellen. Diesmal sind dem HAV zufolge zwei Präparate betroffen: Die im Handel befindlichen Packungsgrößen des Präparats Invokana (Canagliflozin) von Janssen Cilag sind bereits nach der aktualisierten PackungsV als N2 und N3 gekennzeichnet. Bei dem Wirkstoff ändern sich die Normgrößen bei N1 von 30 auf 10, bei N2 von 120 auf 30 und bei N3 von 200 auf 100.

Auch bei Mirvaso (Brimonidin) von Galderma wurde die Bezeichnung bereits angepasst: Die einzig verfügbare Packungsgröße der Salbe mit 30 Gramm wurde bereits als N2 gekennzeichnet. Bei Brimonidin ändern sich die Normgrößen bei N1 von 25 auf 10 Gramm und bei N2 von 50 auf 30 Gramm. Die N3-Größe bleibt bei 100 Gramm unverändert.

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