Krankenhausbelieferung

ADKA: Zurück in die 70er Jahre

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Der Bundesverband der Deutschen Krankenhausapotheker (ADKA) sieht sich durch das Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in die 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück versetzt. Das Gericht hatte die Versorgung einer Klinik durch eine mehr als 200 Kilometer entfernte Apotheke erlaubt. „Dieses Fehlurteil kann und darf keinen Bestand haben“, bekräftigte ADKA-Präsidentin Professor Dr. Irene Krämer.

Das Urteil gefährde akut die orts- und zeitnahe Arzneimittelversorgung der Krankenhauspatienten und sei zudem eine „eklatante Mussachtung der gültigen Rechtslage und aller Richtlinien, die zur Arzneimittelversorgung von Krankenhauspatienten existieren“, so Krämer weiter. Die Apothekerin fordert den Landkreis Warendorf auf, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.

ADKA-Geschäftsführer Klaus Tönne kritisiert, das OVG-Urteil verhelfe alten und überholten Rechtsnormen wieder zu Leben: Der Gesetzgeber habe die Belieferung durch Versandapotheken quer durch Deutschland vor Jahrzehnten bewusst unterbunden und durch die ortsnahe, beratungsintensive Versorgung durch Apotheken ersetzt. Selbst die Beschwerde der Europäischen Kommission sei von dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eindrucksvoll abgelehnt worden.

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