Die Apothekengewerkschaft Adexa hat heimliche Videoüberwachungen in
Apotheken kritisiert. Das Filmen in der Offizin ist demnach rechtlich
bedenklich. Seit Sommer hätten sich mehrere betroffene Mitglieder bei
der Gewerkschaft beschwert. Richte ein Apotheker allerdings
Überwachungssysteme ohne Einwilligung seiner Mitarbeiter ein, begebe er
sich rechtlich „aufs Glatteis“, so eine Adexa-Sprecherin.
Heimliche Videoüberwachungen seien nur dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung bestehe. Dies sei zum Beispiel bei Diebstahl der Fall. Zudem müssten alle anderen Mittel zur Aufklärung ausgeschöpft sein, sagt die Sprecherin. In den aktuell gemeldeten Fällen sei es jedoch nicht um die Aufklärung von Straftaten gegangen. Stattdessen sollten Mitarbeiter durch die Aufnahmen kontrolliert werden.
„Eine solche Überwachung quasi zur Optimierung des Personaleinsatzes ist unzulässig“, so die Sprecherin. In diesem Fall gebe es kein schützenswertes Interesse des Arbeitgebers. Eine Dauerüberwachung ohne konkrete Verdachtsmomente habe das Bundesarbeitsgericht verboten.
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