Apothekenpflicht

ACC/Simeticon bleiben in der Apotheke

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Berlin -

Der Hustenlöser Acetylcystein (ACC) wird vermutlich nicht aus der Apothekenpflicht entlassen. Der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sprach sich auf seiner Sitzung am Dienstag gegen eine Freigabe aus und lehnte einen entsprechenden Antrag des Pharma-Dienstleisters Diapharm ab. Da das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Verordnungsgeber in der Regel den Empfehlungen der Experten folgt, dürfte ACC somit in der Apotheke verbleiben.

 

Bei den Entschäumern Simeticon und Dimeticon votierte der Ausschuss gegen die Empfehlung des BfArM und sprach sich für die Beibehaltung der Apothekenpflicht aus. Die Behörde hatte sich in einer Stellungnahme für eine Entlassung ausgesprochen. Auch die Anträge auf Entlassung von Birkenblättern und von Imidacloprid, das gegen Tierläuse und Flöhe bei Hunden und Katzen eingesetzt wird, wurden abgelehnt.


Professor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und Mitglied im Sachverständigenausschuss, zeigte sich gegenüber APOTHEKE ADHOC erfreut über die Resultate: „Der Ausschuss hat zugunsten der Arzneimitteltherapie- und Anwendungssicherheit entschieden. Die Voten unterstreichen die Bedeutung der fachlich-pharmazeutischen Betreuung durch die Apotheke“, sagte Schulz. Aus Apothekersicht sei es erfreulich, dass der Ausschuss nicht allein nach pharmakologisch-toxikologischen Aspekten geurteilt habe. „Unsere Argumente haben in den wichtigsten Fragen gezogen."


Dagegen werden „Artischockenblätter“ und „Baldrianextrakt, auch in Mischungen mit Melissenblätterextrakt und Passionsblumenextrakt“ möglicherweise aus der Apothekenpflicht entlassen. Traditionelle homöopathische Arzneimittel und Eibischsirup können nach Meinung des Ausschusses weiterhin außerhalb der Apotheke vertrieben werden.

 

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