Müssen Patient:innen Mehrkosten bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zahlen, kommen nicht selten „krumme“ Beträge zustande. Nun ist einem Inhaber aufgefallen: „Bekommt ein AOK-Versicherter das Medikament Furadantin Retard 50 Kapseln verschrieben, muss ich ihn bitten, einen Cent zu bezahlen. Das ist doch absurd“, so der Apotheker. Das führe häufig zu unangenehmen Diskussionen.
Man kenne die teils krummen Mehrkostenbeträge noch von Nasensprays für Kinder auf Papierrezept: „Häufig habe ich Diskussionen mit den Eltern geführt, dass das Kind doch befreit sei. Trotzdem musste ich kleine Beträge im Cent-Bereich kassieren“, so der Inhaber. Nun sei ihm aufgefallen: „Für das Antibiotikum Furadantin musste ich einem Patienten einen Cent abkassieren.“ Das sei nicht nur peinlich, sondern auch unglaubwürdig.
„Wir kommen als Apotheke wieder in Erklärungsnot. Wie soll ich einem Berufsfremden deutlich machen, warum ich den Cent abkassieren muss?“, fragt er. „Die Reaktionen darauf sind unterschiedlich. Manche schütteln mit großem Unverständnis den Kopf“, so der Inhaber, der auch ab und an unangenehme Diskussionen mit befreiten Patient:innen führen muss: „‚Ich bin doch befreit‘, ist die erste Reaktion. Wir dürfen aber diese Mehrkosten nicht erlassen, wir machen uns dann strafbar“, so der Inhaber. „‚Dann gehe ich eben in eine andere Apotheke‘, müssen wir uns dann anhören.“ Manche nehmen es auch mit Humor, so der Inhaber. „‚Kann ich das mit Karte zahlen oder runden sie doch auf‘, habe ich auch schon gehört.“
Mehrkosten für Patienten werden immer dann fällig, wenn der Verkaufspreis eines Arzneimittels oberhalb des Festbetrags liegt. Dies gilt sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen, die prinzipiell von der Zuzahlung befreit sind. Ebenso müssen auch Erwachsene, die eine Zuzahlungsbefreiung vorweisen können, Mehrkosten bezahlen.
Achtung: Die Apotheke, die Mehrkosten nicht dem Patienten in Rechnung stellt, hat das Nachsehen. Um nicht in eine Retaxfalle zu tappen, gilt: Sofern Mehrkosten fällig werden und nicht die Lieferschwierigkeiten eines Rabattarzneimittelsursächlich dafür sind, müssen die Mehrkosten dem Patienten in Rechnung gestellt werden. Dieser kann versuchen, die Mehrkosten bei seiner Krankenkasse einzureichen.
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