Urteil im Osnabrücker Rezeptfälscher-Prozess

Abrechnungsbetrug: Lehrerin will Revision

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Berlin -

Im Fall der pensionierten Realschullehrerin aus Osnabrück, die über Jahre hinweg mit gefälschten Rezepten und Apothekenrechnungen fast eine Million Euro ergaunert hat, ist heute das Urteil verkündet worden: Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Vor dem Landgericht Osnabrück hatte die 66-Jährige laut Spiegel Online bereits zum Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die 18. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verurteilte sie wegen Urkundenfälschung und gewerblichen Betrugs. Mit einem simplen Trick war es der 66-Jährigen nach Angaben des Gerichts gelungen, Rezepte im Wert von 903.558 Euro zu fälschen und die Sachbearbeiter der Beihilfestelle jahrelang zu täuschen: Wie die Frau dem Bericht zufolge vor Gericht gestand, hat sie mit einer Nagelschere, einem Apothekenstempel und einem Farbdrucker fast fünf Jahre lang Rezepte manipuliert.

Wegen einer Darmerkrankung soll die pensionierte Pädagogin bei unterschiedlichen Ärzten in Behandlung gewesen sein, die ihr das teure Medikament tatsächlich regelmäßig verschrieben. Die Originalrezepte habe sie jedoch nicht in einer Apotheke eingelöst. Stattdessen habe sie sie so bearbeitet, dass der Eindruck erweckt wurde, die jeweiligen Medikamente seien nicht nur einmal, sondern bis zu zehnmal verordnet, von der Apotheke ausgehändigt und von ihr bezahlt worden.

Dazu hatte sie zunächst den Stempelaufdruck einer Apotheke mithilfe eines Farbkopierers freigestellt und auf ein Blankoblatt kopiert. Von den Originalrezepten hatte sie mit einer Nagelschere Zahlen ausgeschnitten, die sie dann auf andere Rezepte klebte. Per Hand fügte sie Pharmazentralnummern und die Berechnung des Gesamtpreises hinzu.

Die gefälschten Rechnungen kopierte sie anschließend auf das Blankopapier mit dem Apothekenstempel, sodass die Kopie wie eine ärztliche Verordnung mit Quittung der Apotheke aussah. Danach soll sie die so erstellten Fälschungen bei der Beihilfestelle des Landes Niedersachsen eingereicht haben. Vor dem Osnabrücker Landgericht gestand Gisela O., in insgesamt 112 Fällen so vorgegangen zu sein.

Mit dieser Form des Betruges, so der Richter laut Bericht, verschaffte sich die Frau laut Urteil über viereinhalb Jahre lang ein „erweitertes Gehalt“. Jeden Monat hatte sie rund 17.000 Euro zur Verfügung – und zwar zusätzlich zu ihrem Lehrerinnen-Gehalt. Mit dem Geld, so gab sie vor Gericht an, unterstützte sie ihre drei Kinder und finanzierte ihren hohen Lebensstandard und ausgiebige Shoppingtouren.

Sie habe ihre Rolle als angesehenes Mitglied der Osnabrücker Gesellschaft wahren wollen, führte die Vorsitzende Richterin aus. Sie sagte zur Angeklagten: „Sie wussten durchgängig, dass das nicht richtig ist.“ Als im Zuge der Ermittlungen ihr Haus durchsucht wurde, fand man Unmengen an Luxushandtaschen, Schmuck, Lederjacken und Pelzmänteln. Laut Gericht liegt hier kein Fall eines krankhaften Kaufrausches vor.

Das im Vergleich zur Prognose milde Urteil begründete die Richterin heute laut Spiegel Online damit, dass Frau O. schon zu Verfahrensbeginn ein umfängliches Geständnis abgelegt hatte. Sie habe Reue gezeigt und eingewilligt, ihr gesamtes Vermögen zu verwerten.

Die Richterin sagte: „Sie haben ihre komplette wirtschaftliche Basis verloren. Sie sind mit 66 Jahren ganz unten angekommen.“ Die Angeklagte weinte laut Bericht bei diesen Worten. Die Richterin betonte, dass es in diesem Fall keinen Platz für Häme gebe. Wer so hoch fliege, stürze tiefer ab. Da die Angeklagte gern Teil der guten Gesellschaft Osnabrücks habe sein wollen, sei dies „umso schmerzlicher“.

Wird das Urteil rechtskräftig, verliert die Angeklagte ihre Rechte als Beamtin, was unerfreuliche Folgen für ihre Krankenversicherung und Altersversorgung hätte. Ihr Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Die Angeklagte beauftragte ihren Anwalt heute, Revision einzulegen und das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen zu lassen.

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