QR-Code per Postkarte

Abrechnung: „So kompliziert, dass ich eine Hotline brauche“ Sandra Piontek, 15.11.2024 15:24 Uhr

Die AOK weist per Postkarte Inhaber:innen auf eine Hotline zu Abrechnungsfragen hin. Foto: Birgit Reitz-Hofmann-stock.adobe.com
Berlin - 

Die AOK Bayern verschickt derzeit Postkarten an Apotheken, auf denen sie Inhaber:innen darauf hinweist, wie sie Fragen bezüglich der Abrechnung klären können. Ein Inhaber weiß nicht recht, wie er dieses Vorgehen finden soll. Mittlerweile sei die Abrechnung wohl tatsächlich so kompliziert, dass man eine Hotline brauche.

Heinz Köppl, Inhaber der Heide Markt Apotheke in München, hat ein Schreiben der AOK erhalten, in dem die Krankenkasse rund um das Thema Abrechnung informiert. „Sie möchten schnell und sicher Informationen erhalten? Wir unterstützen Sie dabei partnerschaftlich“, heißt es auf der Postkarte. Die Inhaberinnen und Inhaber erhalten einen Hinweis zur Hotline, die exklusiv für Apotheken eingerichtet wurde. „Hier könne man alle Fragen zur Abrechnung von Arzneimitteln stellen“, so der Apotheker.

Zudem können laut AOK auch Fragen zu Diätetika und Verbandstoffen beantwortet werden. Mittels QR-Code gelangen Inhaber:innen zu ihren Ansprechpartnern auf der Gesundheitspartnerseite und über einen weiteren QR-Code zu apothekenrelevanten Verträgen.

Was ist schiefgelaufen?

„Ich als Apotheker kann jetzt mittels QR-Code meine Fragen zur Abrechnung von Arzneimitteln klären lassen“, so Köppl. „Da stellt sich mir die Frage: Wenn die Abrechnung von Arzneimitteln mittlerweile so kompliziert ist, dass ich eine Hotline brauche, haben wir vielleicht etwas falsch gemacht bei den Regelungen?“ Auch im Hinblick auf die vielen unterschiedlichen Krankenkassen ist Köppl skeptisch: „Fängt dann jede einzelne Kasse an, uns Apothekern zu erklären, wie es individuell laufen soll? Ich frage mich ernsthaft, was das soll. Ist doch klar, dass man da irgendwann am liebsten aussteigen würde.“

Schon bei der Hilfsmittelabrechnung koche jeder sein eigenes Süppchen: „Wird das jetzt bei den Arzneimitteln in Zukunft auch so?“, fragt der Apotheker. „Jede Kasse hat in dem Bezug schon eigene Regeln“, erklärt Köppl. „Wieso muss eine Krankenkasse uns Apotheken überhaupt erklären, wie das Arzneimittel abgerechnet werden soll.“ Zumal die Inhaber:innen ohnehin schon in etlichen Dingen regelrecht machtlos seien: „Es gibt für alles eine Regelung. Welche Schriftart und Schriftgröße das Rezept haben darf, auch die Schwärzung ist geregelt. Von der Krankenkasse hören wir Apotheker, falls es Unstimmigkeiten gibt, sollen wir das Rezept eben ablehnen“, so der Inhaber.

Verantwortung darf nicht nur bei Apotheke liegen

Doch das könne nicht die Lösung sein. „Ich bin dafür, dass es für solche Fälle eine Sonder-PZN gibt. Die Kassen müssten mit den Apotheken mehr Hand in Hand arbeiten. Zudem bin ich der Meinung, dass auch Ärzte zur Kasse gebeten werden müssten“, so Köppl. Denn: „Wenn ich ein Rezept von einer Arztpraxis erhalte, deren Farbband schon am Ende ist, dann kann es nicht in meiner Verantwortung liegen, dass die Kasse die Verordnung als unlesbar einstuft.“