Abrechnung der Bürgertests: Kein Geld für Testzentren Carolin Ciulli, 30.08.2022 10:26 Uhr
Apotheken mit Teststellen müssen sich auf einen weiteren Monat ohne Vergütung einstellen. Denn obwohl das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine kurzfristige Anpassung der Testverordnung (TestV) angekündigt hat, ist noch nichts passiert. Deshalb sei es „noch nicht möglich, die Abrechnung der ab diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen anzunehmen“, sagt ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).
Nach der ausbleibenden Testvergütung für Juli droht auch die August-Abrechnung der Bürgertests vorerst offen zu bleiben. Apotheken in Westfalen-Lippe etwa müssen weiter auf ihr Honorar warten: „Wegen der fehlenden Rechtssicherheit für die KVWL können somit Bürgertestungen, die seitdem erbracht wurden, vorerst nicht vergütet werden“, sagt der KVWL-Sprecher. „Wann die Annahme und Vergütung der Abrechnung wieder erfolgen kann, hängt von der Anpassung der TestV und den Vorgaben zur Abrechnung ab.“
Absicherung wegen Betrugsfällen
Den Kassenärzt:innen geht es dabei um die gesetzliche Umsetzung der Einigung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und BMG von Anfang Juli. Diese sieht vor, dass die KVen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssen. Entscheidend sei dabei, dass die KVen für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde lägen, weder verantwortlich seien, noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht würden, so der Sprecher.
Die KVWL betont erneut, dass keine Vergütung verloren gehe. Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen soll es konkret sein, das Vorliegen der Akkreditierung der Testzentren und die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung der Zentren zu überprüfen. Nach der Auszahlung der Beträge geben die KVen die Daten der Testzentren dann an den Bund weiter. Danach wird die Plausibilität der durchgeführten Tests und Ergebnisse überprüft und Auffälligkeiten an die verantwortlichen Ordnungsbehörden der Kommunen weitergegeben.
Das BMG teilte bereits mit, das Robert Koch-Institut bei der Prüfung mit einzuspannen. Die Ordnungsbehörden teilen dann gegebenenfalls den KVen mit, in welcher Höhe Rückforderungen zu erfolgen haben. Voraussetzung dafür sei die Umsetzung der vereinbarten Änderungen in der TestV durch das BMG. Ein erster Entwurf liege jetzt immerhin vor, so der Sprecher.