Verbraucherzentralen

Abmahnungen für Versandapotheken Désirée Kietzmann, 23.11.2009 12:48 Uhr

Berlin - 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) vieler größerer Versandapotheken verstoßen gegen die gesetzlichen Vorschriften. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Prüfung der Verbraucherzentralen (VZ) Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Die Tester hatten die AGBs von DocMorris, VfG und Europa Apotheek Venlo sowie von zwölf deutschen Anbietern unter die Lupe genommen. Die ersten Abmahnungen wurden nun verschickt.

„Alle getesteten Apotheken hatten unserer Ansicht nach Formulierungen in ihren AGBs, die gegen die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches verstoßen“, sagte ein Sprecher der federführenden VZ Thüringen gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Unter den deutschen Anbietern sind Aponeo, easyApotheke, Mycare, die Deutsche Internet Apotheke sowie das Gehe-Portal apotheke.com. Auch die Versandapotheken Apodiscounter, Apotal, tabletten24.de, versandapo.de, shop-apotheke.com, medikamente-guenstig-kaufen.de und 123arznei.net wurden getestet.

Verstöße sehen die Verbraucherschützer unter anderem in den Klauseln zur Vertragsannahme, zu Preisregelungen und Zahlungsbedingungen, zu Lieferbedingungen und -fristen sowie bei den generellen Haftungsausschlüssen.

Die Tester bemängeln beispielsweise, dass einige Versandapotheken in ihren AGBs angeben, Arzneimittel nur in therapieüblichen Mengen zu liefern. Regelungen, in denen sich der Anbieter das Recht vorbehalte, versprochene Leistungen abzuändern, sind laut Verbraucherzentrale aber unzulässig. In dem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen sehen die VZ dagegen den Versuch, in rechtswidriger Weise die Haftung gegenüber dem Käufer einzuschränken.

Ende August hatten die VZ zunächst die Bundesapothekerkammer (BAK) in einem zehnseitigen Schreiben über die Beanstandungen informiert. Über ihre Standesvertretung forderten die Verbraucherschützer die Apotheken dazu auf, ihre AGBs bis 31. Oktober „der geltenden Rechtslage anzupassen und die beanstandeten Verstöße zu beseitigen“.

Man hätte auch sofort abmahnen können, so der Sprecher. Man habe sich jedoch dafür entschieden, den Apotheken zwei Monate Zeit zum Nachbessern zu geben. Schon im August hatten die VZ eine erneute Prüfung für November angekündigt, die auch über die getesteten Apotheken hinaus gehen sollte. „Internetapotheken, die dann weiterhin unwirksame AGBs verwenden, müssen danach mit Abmahnungen rechnen“, hieß es.

Eine Drohung, die die VZ Thüringen nun wahr gemacht hat: In dieser Woche wurden Abmahnungen an zwei inländische Versandapotheken verschickt. Wer die betroffenen Anbieter sind, wollte der Sprecher nicht verraten: Aus rechtlichen Gründen sei eine Bekanntgabe erst möglich, wenn die Unterlassungserklärungen unterzeichnet seien.