Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung

Abgabe von RSV-Tests an Laien erlaubt

, Uhr
Berlin -

Die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) wurde angepasst und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Apotheken dürfen nun auch Selbstests zum Nachweis von Respiratorischen Synzytial Viren (RSV) an Laien abgeben.

Zuletzt wurde den Apotheken die Abgabe von Laientests zum Nachweis von Influenzaviren gestattet. Jetzt wurde die Anlage 3 zu § 3 Absatz 4 MPAV erneut erweitert und folgender Spiegelstrich angeführt: „In-vitro-Diagnostika für die Eigenanwendung, die für den Nachweis von Respiratorischen Synzytial Viren bestimmt sind“. Somit ist der Weg frei für die Vierfachtests auf SARS-CoV-2, Influenza A und B sowie RSV.

Achtung, zwar dürfen Apotheken In-vitro-Diagnostika an Laien zum Nachweis von RS-Viren abgeben, aber auf RSV in der Apotheke testen ist nicht gestattet. Hier besteht weiterhin Arztvorbehalt.

RSV verursacht in Deutschland jährlich über 34.000 Krankenhausaufenthalte bei Erwachsenen ab 60 Jahren. Davon enden etwa 2500 tödlich. Das humane respiratorische Synzytial-Virus löst Atemwegserkrankungen aus, die in den meisten Fällen einer gängigen Erkältung gleichen. Sie können aber zu ausgeprägten Erkältungssymptomen führen. Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen und Fieber gehören zu den Leitsymptomen. Normalerweise heilt die Erkrankung innerhalb einer Woche von selbst aus. Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 8 Tage. Eine spezifische Therapie gibt es nicht, weshalb der Infekt symptomatisch behandelt wird.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Empfehlungen für die Selbstmedikation
Dyshydrotisches Ekzem: Juckreiz über Nacht
Homocystein-Spiegel erhöht
B12-Mangel wegen ASS
Mehr aus Ressort
ApoRetro – der satirische Wochenrückblick
Wie MPU: Apotheker müssen zur Nachprüfung
Kooperation mit Gesundheitskiosk denkbar
Gesundheitsmarkt: „Die Versender kommen hier nicht hin“