Der Anfang ist gemacht. Die Apotheken dürfen pharmazeutische Dienstleistungen erbringen. Zunächst sind fünf Leistungen definiert. Ob weitere folgen werden, da möchte die Abda sich aktuell nicht zu äußern. Auch die Einschränkung der PTA bleibt unbeantwortet.
Für die Beratung zu Inhalativa und die erweiterte Analyse bei Bluthochdruck bedarf es keiner Fortbildung. Hier können sowohl Apotheker:innen als auch PTA die Leistung erbringen. Ander sieht das bei den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“, „Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten“ und „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ aus. Hier ist eine Fortbildung verpflichtend. Zudem können nur Approbierte die Leistung erbringen. „Die Apotheker:innen müssen eine Fortbildung auf Basis des Curriculums der Bundesapothekerkammer „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ absolviert haben. Folgende Fort- beziehungsweise Weiterbildungen werden laut Abda derzeit ebenfalls anerkannt:
Dass nicht alle Pharmazeutischen Dienstleistungen von PTA erbracht werden dürfen, bleibt seitens der Abda weitestgehend unkommentiert. „Zwei pDL dürfen auch von PTA geleistet werden.“ Auch zu der Zukunft der Pharmazeutischen Dienstleistungen äußert sich die Abda zögerlich: „Wir setzen uns dafür ein, dass möglichst viele Apotheken die neuen pDL in den nächsten Monaten umsetzen werden. Über die zukünftigen Entwicklungen wollen wir nicht spekulieren.“ Gerade mit Blick auf mögliche Austauschpflichten bei Biosimilars wäre eine zusätzliche Dienstleistung zur Erläuterung und Handhabung von Fertigpen & Co. sicherlich sinnvoll und würde zu einer Steigerung der Arzneimittelsicherheit führen.
Eine Beratung onkologischer Patient:innen und eine Medikationsanalyse könnten theoretisch auch per Telefon oder Video erbracht werden. Die Abda geht davon aus, dass diese Vorgehensweise nicht erfolgen wird: „Die pDL können nur von Apotheken abgerechnet werden. Wir gehen davon aus, dass dafür ein persönlicher Kontakt zwischen Patient:innen und Apothekenmitarbeiter:innen obligat ist.“
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