Seit Ende April erhalten die Apotheken fünf Euro für jeden Rx-Botendienst. Jetzt will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) diese Corona-Maßnahme entfristen und dauerhaft ein Botendiensthonorar von 2,50 Euro zahlen. So steht es im Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Grundsätzlich begrüßt die Abda die Entfristung. 2,50 Euro seien aber zu niedrig, weil das Honorar damit unter dem Mindestlohn liege: Liefert eine PTA aus, würde der Botendienst laut Abda sogar mit etwa sieben Euro zu Buche schlagen.
Bislang regelt die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung die Vergütung für den Botendienst der Apotheken. Fünf Euro zuzüglich Umsatzsteuer können noch bis zum 30. September pro Tag je Lieferort abgerechnet werden. Im Anschluss soll das Honorar zwar verstetigt, aber halbiert werden. „Apotheken können bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erheben“, heißt es im KHZG.
Die Abda begrüßt in ihrer Stellungnahme die dauerhafte Verankerung der Botendienstvergütung in § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V). „Die Regelung ist eine angemessene und notwendige Honorierung der Leistung der Apotheken bei der Versorgung von Patienten in ihrem lokalen Umfeld, die die Apotheke nicht selber aufsuchen können“, heißt es dort. Allerdings sei die Höhe des Zuschlags nicht kostendeckend. Die Halbierung der Vergütung von 5 auf 2,50 Euro hätte laut Abda zur Folge, dass es auch weiterhin zu einer deutlichen Kostenunterdeckung beim Botendienst komme. Und zwar in jedem Fall – auch, wenn man nicht-pharmazeutisches Personal zum Mindestlohn für den Botendienst einsetze.
Unter Berücksichtigung von Fahrt- und Lohnnebenkosten liege die Kostendeckung eines durchschnittlichen nicht-pharmazeutischen Botendienstes mit Mindestlohn bei etwa vier Euro, so die Abda. „Für einen pharmazeutischen Botendienst durch einen Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) ergeben sich hingegen Kosten von rund sieben Euro“, heißt es in der Stellungnahme und weiter: „Wir erachten daher im Sinne einer Mischkalkulation den bisherigen Botendienstzuschlag nach der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgugnsverordnung in Höhe von 5,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer als sachgerecht.“
Die Abda regt außerdem eine Botendienstvergütung für erstattungsfähige OTC-Arzneimittel an, denn bisher kann das Honorar nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgerechnet werden. Ausgenommen sind nicht nur OTC, sondern auch Hilfsmittel und Medizinprodukte. Geht es nach der Abda, soll die Pauschale auch für nicht verschreibungspflichtige, aber erstattungsfähige Präparate abgerechnet werden können, wenn diese im Rahmen des Botendienstes abgegeben werden.
In den letzten Wochen hatte die Abda mehrfach die Entfristung des Botendiensthonorars gefordert. Laut Abda-Präsident Friedemann Schmidt haben die knapp 19.000 Apotheken in der Corona-Krise ihre „Systemrelevanz“ unter Beweis gestellt – als Nahversorgungseinrichtungen, die schnell und kompetent die Menschen in ihrer Umgebung versorgt hätten: „Das war in der Pandemie auch so ein Erfolgsfaktor, dass die Kollegen autonom handeln können, selbstverantwortlich handeln können und nicht warten müssen, bis sie eine Direktive kriegen. Da muss die Politik sich mal klar bekennen, muss sagen: Das wollen wir behalten.“ Die Politik müsse endlich dafür Sorge tragen, dass das deutsche Apothekensystem nicht durch den Versandhandel aus dem europäischen Ausland gefährdet werde.
Für den Juni hatte das Marktforschungsunternehmen Iqvia zuletzt 2,47 Millionen Rx-Botendienst-Abrechnungen vermeldet. Auf ein Jahr hochgerechnet ergäbe das einen Betrag von 75 Millionen Euro Botendiensthonorar, den die Kranklenkassen zu zahlen hätten. Im Durchschnitt erhielte jede Apotheken somit knapp 4000 Euro.
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