ABDA: Null Toleranz bei Bonustalern APOTHEKE ADHOC, 24.11.2010 08:38 Uhr
Die Apothekerkammern wollen bei Rabatten auf verschreibungspflichtige Arzneimittel hart durchgreifen und jede Form von Boni auf Rezept untersagen. Darauf haben sich die Spitzen der Landesapothekerkammern in Abstimmung mit den Landesapothekerverbänden verständigt. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Bonustaler immer ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung, auch wenn sie wettbewerbsrechtlich unter eine Bagatellschwelle fallen. Ob die Apothekerkammern solche Verstöße berufsrechtlich verfolgen, liegt in ihrem Ermessen.
Nach einer Stellungnahme der ABDA spricht vieles für eine strenge Durchsetzung der Preisbindung: „Es ist rechtswidrig, als Apotheke den Patienten Barrabatte (=Abweichen vom einheitlichen Apothekenverkaufspreis nach der Arzneimittelpreisverordnung) wie auch Zuwendungen in Form von Gutscheinen et cetera für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu gewähren. Solche Boni werden als Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung berufsrechtlich geahndet.“
Apotheken, die sich nicht an die Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung hielten, forderten „ein Einschreiten der Aufsichtsbehörden und Apothekerkammern heraus“, heißt es weiter. Denn die vom BGH genannte „Spürbarkeitsgrenze“ von einem Euro sei nur im Wettbewerbsrecht von Bedeutung, nicht aber in berufsrechtlichen Verfahren.
Zuvor hatten bereits einzelne Apothekerkammern Apotheken angeschrieben und auf die Unrechtmäßigkeit von Rx-Boni verwiesen. Weil Apotheken bereits angekündigt haben, an ihren Modellen festzuhalten, dürfte es bald neue Verfahren zu Rx-Boni geben.