Sars-CoV-2-Heimtests

Abda: Apothekenpflicht für Laientests

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Berlin -

Die Abda begrüßt die geplante Abgabe von Antigen-Schnelltests an Laien zwar, weist aber auf den Beratungsbedarf zu Durchführung und Verhalten im Falle eines positiven Testergebnisses hin. In ihrer Stellungnahme zum dahingehenden Verordnungsentwurf empfiehlt sie deshalb, dass die Sars-CoV-2-Heimtests der Apothekenpflicht unterliegen sollten.

Die vorgesehene Abgabemöglichkeit für Sars-CoV-2-Tests zur Eigenanwendung durch Laien erscheine „grundsätzlich sachgerecht“, betont die Abda mit Blick auf die „Dritte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, die derzeit als Referentenentwurf vorliegt. Demzufolge sollen In-Vitro-Diagnostika zum Nachweis von Sars-CoV-2 in Eigenanwendung in Anlage 3 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung aufgenommen werden, in der Tests aufgeführt sind, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen. Bisher handelt es sich dabei ausschließlich um HIV-Schnelltests.

Optimal ist die Selbsttestung nach Sicht der Abda nicht. „Die beste Variante ist und bleibt zwar weiterhin, einen Corona-Schnelltest von einem kompetenten Heilberufler durchführen und auswerten zu lassen“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Und zwar nicht nur aus Gründen der Anwendung, sondern auch, damit der Meldeweg an die Gesundheitsämter schnell und sicher verläuft. „Wenn sich aber zusätzlich auch Privatpersonen selbst testen können, weil es geeignete Tests gibt, sollte dies ermöglicht werden. Apotheken werden diese Tests anbieten und kompetent dazu beraten.“ An jeden positiven Test zu Hause sollte sich allerdings ein sofortiger Anruf beim Hausarzt oder beim Gesundheitsamt anschließen.

Angesichts der „bislang fehlenden praktischen Erkenntnisse über den Umgang von Laien mit derartigen Tests und der mit ihnen verbundenen Risiken“ sei allerdings eine institutionell abgesicherte, abgabebegleitende Beratung in Apotheken sinnvoll. „Tests zur Eigenanwendung werden voraussichtlich aufgrund ihrer Funktionsweise mit einem vergleichsweise höheren Anteil falsch-negativer Testergebnisse als bisherige Tests verbunden sein“, vermutet die Abda. Dieser Anteil werde umso höher ausfallen, je mehr unbeabsichtigte Fehler bei der Anwendung der Tests durch die Kunden auftreten. „Nach unserer Einschätzung sind auch diese Tests mit durchaus nennenswerten Schwierigkeiten bei ihrer Anwendung verbunden, welche ihre korrekte Benutzung nicht ohne weiteres als gesichert erscheinen lassen.“

Diesem Problem kann demnach durch eine persönliche Beratung der Kunden in Apotheken beholfen werden. Die biete mehrfache Vorteile, die diesen Risiken entgegenwirken: Das Fachpersonal könne den Kunden und seinen Beratungsbedarf persönlich einschätzen, es bestehe die Möglichkeit zur Beantwortung von individuellen Fragen im persönlichen Gespräch und insgesamt werde die Sensibilität der Kunden deutlich verstärkt. „Eine solche qualifizierte Beratung durch Fachpersonal würde einerseits sicherstellen, dass die Kunden individuell in die korrekte Benutzung der Tests eingewiesen werden und so eine wesentliche Fehlerquelle für falsche Testergebnisse minimiert wird“, so die Abda.

Zum anderen würde im Rahmen der Beratung die erforderliche gründliche Aufklärung über die Einordnung von Testergebnissen erfolgen, verbunden mit der dringenden Empfehlung zur weiteren Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln auch bei einem negativen Ergebnis – denn die Beratung würde auch Hinweise über das richtige Verhalten bei positiven Testergebnissen beinhalten. „Insgesamt könnte also durch die Nutzung der fachlichen Expertise der Apotheken eine deutliche Risikominimierung gegenüber einem freien, unregulierten Verkauf derartiger Tests erreicht werden“, so die Stellungnahme. „Wir regen deshalb an, eine qualifizierte Abgabeberatung durch die zusätzliche Aufnahme der Selbsttests in Anlage 2 der MPAV (Apothekenpflicht) sicherzustellen.“

Gleichzeitig verweist die Abda darauf, dass pharmazeutisches Personal als zur Einweisung in die Handhabung der Tests qualifizierte Heilberufler in der Verordnung bisher außen vor gelassen werden. „In der Verordnungsbegründung [...] halten wir einen klarstellenden Hinweis darauf für wünschenswert, dass die [...] erforderliche Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung nicht nur durch medizinisches, sondern auch durch entsprechend geschultes pharmazeutisches Personal erfolgen kann“, heißt es da. „Wenn Apotheken PoC-Antigen-Tests an die betroffenen Einrichtungen abgeben, können sie auf diesem Wege gleichzeitig die nötige Einweisung vornehmen.“

 

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