Damit im Geschäftsleben kein Unternehmer „verloren geht“, bekommen alle Betriebe jetzt auch noch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr). Diese werden ab sofort stufenweise durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZS) vergeben.
Die W-IdNr. soll zur eindeutigen Identifizierung dienen und wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt zugeteilt. Sie soll langfristig behördenübergreifend genutzt werden und damit für die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung dienen. Außerdem gilt sie gleichzeitig auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz.
Sie bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit – unabhängig von etwaigen Unterbrechungen – bestehen und ändert sich auch bei Änderungen der Stammdaten wie Wohnadresse, Ort der Geschäftsleitung, Familienstand, Geschlecht oder Namensänderung nicht.
Seit Anfang November läuft die Ausgabe im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über das jeweilige Elster-Benutzerkonto, ein Antrag ist nicht notwendig.
Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional. Wer also bis Ende November noch keine W-IdNr. mitgeteilt bekommen hat, hat laut BZS keine Nachteile. Das Amt verspricht „großzügige Übergangsregelungen“.
Laut Treuhand Hannover erhalten selbstständige Apothekerinnen und Apotheker mehrere W-IdNr., sofern sie Filialen betreiben oder verschiedenen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen.
Die W-IdNr. besteht aus den Anfangsbuchstaben „DE“ und einer 9-stelligen Ziffernfolge, sie entspricht in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Jedem wirtschaftlich Tätigen wird fortlaufend für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit stufenweise ein Unterscheidungsmerkmal beginnend mit 00001 zugeordnet. Dabei ist jedes vergebene Unterscheidungsmerkmal mit einer Steuernummer verknüpft, mit welcher der Betrieb oder die Betriebsstätte beim zuständigen Finanzamt geführt wird.
Beispiel: W-IdNr.: DE123456789, ggf. mit Unterscheidungsmerkmal für die erste wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00001
In der W-IdNr. sind keine persönlichen bzw. betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt.
In der ersten Stufe wird wirtschaftlich Tätigen eine W-IdNr. zunächst mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet, wenn sie zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind. Für wirtschaftlich Tätige, welche die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, wird die W-IdNr. voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2025 vergeben.
Sofern mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden, vergibt das BZSt hierfür weitere Unterscheidungsmerkmale wie -00002 für eine zweite wirtschaftliche Tätigkeit ab 2026.
Die Identifikationsnummer für natürliche Personen (IdNr.), die Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben weiterhin bestehen.
Die Steuernummer ist wie bisher auf den steuerlichen Vordrucken der Landesfinanzbehörden zu verwenden; die elektronischen Steuererklärungsvordrucke werden nach und nach um die Angabe der W-IdNr. erweitert; diese ist ab 1. Januar 2027 verpflichtend.
Die USt-IdNr. bleibt weiterhin für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU erforderlich und wird nicht durch die W-IdNr. ersetzt.
Die Angabe der IdNr. wird auch weiterhin etwa bei Serviceleistungen der Steuerverwaltung notwendig sein.
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