Erleichterungen bei der Bestellung

Alle Impfstoffe auf einem Rezept

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Berlin -

Arztpraxen können alle benötigten Covid-19-Impfstoffe ab sofort auf einem Rezept bestellen. Eine Trennung nach Erst- und Zweitimpfungen ist nicht mehr nötig. Auch für Auffrischimpfungen gibt es kein separates Rezept, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Schon mit der nächsten Impfstoffbestellung bis kommenden Dienstag (24. August) reichen Ärzt:innen laut KBV nur noch ein Rezept in der Apotheke ein. Darauf geben sie lediglich an, wie viele Dosen sie von welchem Impfstoff für die Woche vom 6. bis 12. September benötigen. Zur Auswahl stehen Impfstoffe von Biontech/Pfizer, AstraZeneca und Johnson & Johnson.

Auch Auffrischimpfungen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer können die Praxen bereits einplanen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe nochmals bestätigt, dass diese ab 1. September möglich seien. Die Details werden laut KBV noch festgelegt. Zu klären ist unter anderem Fragen zu den Anspruchsberechtigten, also wer wann eine weitere Impfung erhalten soll. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat bereits angekündigt, dass er im zweiten Schritt allen Bürger:innen eine Auffrischungsimpfung anbieten will und dass er die Arztpraxen angesichts der Schließung der Impfzentren als erste Anlaufstelle sieht.

Auch der Abstand zwischen abgeschlossener Impfserie und Auffrischimpfung ist noch nicht klar. Laut Beshcluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Anfang August sollen Pflegebedürftige und Personen ab 80 Jahren sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen erneut geimpft werden. Außerdem soll Personen, die das Vakzin von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben, nach sechs Monaten eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten bekommen. Die KBV rechnet damit, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) dazu eine Empfehlung abgibt.

Dokumentiert werden die Auffrischimpfungen im Impf-DokuPortal, das die KBV anpassen will: Ärzt:innen geben dort neben den Erst- und Abschlussimpfungen auch die Auffrischimpfungen des jeweiligen Tages an – wie bisher getrennt nach dem verwendeten Impfstoff sowie die Anzahl der unter 18-Jährigen und über 60-Jährigen. Die Daten werden dem Robert Koch-Institut (RKI) zur Auswertung übermittelt. „Dafür ist es wichtig, dass die Dokumentation täglich und vollständig erfolgt.“ Die Pseudoziffern für die Abrechnung hat die KBV bereits festgelegt; sie sollen mit dem nächsten Sonder-Update ab September in der Praxissoftware bereitstehen.

Auch die Aufklärungsunterlagen für die mRNA-Impfstoffe wurden angepasst und sollen für die Ärzt:innen in Kürze online bereit stehen. Hier geht es im Wesentlichen um die Impfung von Kindern und Jugendlichen, die von der Stiko in dieser Woche empfohlen wurde, sowie um die anstehenden Auffrischimpfungen.

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