Ab morgen: Zahnärzte können Corona-Impfstoff bestellen Patrick Hollstein, 30.05.2022 15:43 Uhr
Zahnärzt:innen werden in die Impfkampagne eingebunden, daher können sie nach einer Erweiterung der Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen Covid-19 ab morgen auch die benötigten Dosen bei den Apotheken bestellen. Das ist eine Woche früher als erwartet.
Apotheken dürfen Zahnarztpraxen ab morgen mit Corona-Impfstoff beliefern, die ihre Berechtigung zur Erbringung von Leistungen nach Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) nachgewiesen haben. Dabei sollen – analog zum bisherigen Ablauf – ausschließlich Praxen beliefert werden, deren „regelmäßige Bezugsapotheke“ sie sind. Ursprünglich war der 7. Juni als Starttermin für die Bestellungen angepeilt worden; nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die bis 25. November befristete Allgemeinverfügung morgen in Kraft.
Nicht an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende Zahnarztpraxen dürfen nur beliefert werden, wenn sie spätestens mit der ersten Bestellung folgende Nachweise vorlegen:
- eine von der zuständigen Landes- oder Bezirkszahnärztekammer erteilte Bescheinigung über die niedergelassene Tätigkeit als Privatzahnärztin oder Privatzahnarzt, die aus einer Selbstauskunft der privatzahnärztlich tätigen Person und einer Mitgliedsbescheinigung bei der jeweiligen Landes- oder Bezirkszahnärztekammer besteht
- eine Bescheinigung des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen über ihre Registrierung im elektronischen Meldesystem
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) freuen sich: „Nachdem jetzt mit der aktualisierten Impfverordnung die Voraussetzungen für das Impfen in Zahnarztpraxen geschaffen wurden, stehen wir Zahnärzte jederzeit zur Verfügung, wenn wir gebraucht werden und bestehende Impfangebote nicht ausreichen, um den möglichen Bedarf zu decken. Diese Zusage gilt für die Dauer der gesamten Pandemie ohne Abstriche“, so erklärte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Professor Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK: „Schon im Studium lernen wir Zahnmediziner das Geben von Spritzen beim Menschen, denn das ist Tagesgeschäft in der Praxis. Nun konnte zusätzlich eine Schulung zum Erbringen von Impfleistungen absolviert werden. Im Moment ist eine Unterstützung beim Impfen nicht notwendig, da das Impfgeschehen stark rückläufig ist und die Arztpraxen sehr gut aufgestellt sind. Sollte es aber zu Engpasssituationen kommen, stünden wir bereit: Die Zahnärzteschaft könnte bei Bedarf ad hoc Unterstützung leisten. Dies könnte lange Wartelisten verkürzen.“
KZBV und BZÄK hätten in den vergangenen Wochen mit erheblichem Aufwand die notwendigen technischen und sonstigen Voraussetzungen für ein solches Impfangebot geschaffen. Dazu zählte unter anderem die verpflichtende Anbindung an das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) des Robert Koch-Instituts (RKI), die Abrechnung der Impfleistungen über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und für Privatzahnärzte über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder.