Ab morgen auch Impfzertifikate für Genesene Alexandra Negt, 08.07.2021 14:00 Uhr
Bislang konnten Apotheken nur Impfzertifikate für vollständig geimpfte Personen ausstellen. Personen, die aufgrund einer Sars-CoV-2-Infektion nur eine Impfung erhalten hatten, konnten bislang in der Apotheke kein Zertifikat erhalten. Ab morgen kann auch Genesenen mit einmaliger Impfung ein Nachweis ausgestellt werden. Hierfür erhält die Apotheke 6 Euro.
Ein Nachweis über einen positiven PCR-Test, den Personalausweis und den Nachweis über die einmalige Impfung – diese drei Dokumente muss der Kunde/die Kundin in der Apotheke vorlegen, um ein Impfzertifikat für Genesene ausgestellt zu bekommen. Bislang konnten für Genesene keine QR-Codes erstellt werden. Ab morgen bietet das DAV-Portal eine technische Lösung an. Das Robert Koch-Institut hätte erst vor Kurzem die notwendigen Voraussetzungen hierfür auf dem Server geschaffen, informiert der DAV.
„Wir haben über unser System in den Apotheken schon über 20 Millionen Impfzertifikate ausgestellt. Aber für die Patientinnen und Patienten, die eine Sars-CoV-2-Infektion durchgemacht und deswegen anschließend nur eine Impfung erhalten haben, war das bisher technisch noch nicht möglich. Jetzt geht es und wir sind froh, dieser Patientengruppe ebenfalls ein Angebot machen zu können. Es gibt immerhin mehr als 3,7 Millionen Genesene im Land, von denen viele zwischenzeitlich geimpft sind. Ihnen kann das Impfzertifikat helfen, den Sommer und die Urlaubszeit unbeschwerter zu genießen“, so DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Für Patientinnen und Patienten ist das Angebot natürlich kostenfrei. Die Apotheke erhält von der öffentlichen Hand dafür eine Vergütung von gut 5,04 Euro plus durchlaufender Mehrwertsteuer.“
Für das Impfzertifikat für Genesene darf nicht einfach eine Impfung bestätigt werden, die nie verabreicht wurde. Einfach ein Zertifikat mit 2/2 auszustellen ist nicht korrekt. Ab morgen soll dann eine einzelne Impfung in Verbindung mit dem Testergebnis als Einzelimpfung eingetragen werden können. Die Ständige Impfkommission akzeptiert zum Nachweis einer durchgemachten Infektion nicht nur PCR-Testergebnisse, sondern auch das Ergebnis eines spezifischen Antikörpertests. Der spezifische Infektionsnachweis soll mittels validierter Sars-CoV-2-Antikörperserologie erfolgen. Bei Personen, die einen positiven Antikörpertest vorweisen können, sollen nur einmal geimpft werden. Ob auch positive Antikörpertestergebnisse im Portal eingetragen werden können, ist aktuell nicht geklärt.