Noch melden die Apotheken die monatlich abgegebenen PKV-Rx-Packungen in Papierform an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Doch der Sonderbeleg „Selbsterklärung“ hat zum 1. Juli ausgedient. Dann kommt ein E-Rezept-Datensatz zum Einsatz.
Die Anzahl der abgegebenen Packungen ist für die Berechnung der Nacht- und Notdienstpauschale nötig – pro Packung erhalten Apotheken 21 Cent. Während die Zahl der zulasten der GKV angegebenen Packungen elektronisch übermittelt wird, muss gemäß Apothekengesetz (ApoG) die Gesamtzahl der im jeweiligen Quartal abgegebenen Rx-Packungen, die nicht zulasten der gesetzlichen Kassen verordnet oder nicht als Sachleistung abgegeben wurden, im Wege einer Selbsterklärung innerhalb von vier Wochen nach Quartalsende mitgeteilt werden. Dies erfolgt bislang in Papierform.
Doch das Papierverfahren wird eingestellt. Der Juni 2025 ist der letzte Monat für den Apotheken die PKV-Rx-Abgaben über den bedruckten Sonderbeleg melden müssen. Ab Juli erfolgt die Meldung zum Monatsende über einen E-Rezept-Datensatz, den es auch für die Meldung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) gibt. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Das Ziel: Doppelabrechnungen vermeiden.
Im ersten Monat eines Folgequartals können noch fehlende Meldungen für das Vorquartal im NNF-Portal selbständig gemeldet werden. Dies wird erstmals im Oktober 2025 für das dritte Quartal 2025 möglich sein.
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