Ab Januar: FFP2-Honorar auch für Versender APOTHEKE ADHOC, 14.12.2020 14:36 Uhr
Weil es noch vor Weihnachten ganz schnell gehen muss, bekommen zunächst nur Apotheken vor Ort für die Abgabe von FFP2-Masken an Risikogruppen über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) Geld. Ab Januar können allerdings explizit auch ausländische Versender entsprechende Masken abrechnen.
„Damit der Anspruch [...] zügig umgesetzt werden kann, sollen die Schutzmasken durch inländische Apotheken im Rahmen eines unkomplizierten und bürokratiearmen Verfahrens, das auf ortsnahe Apotheken ausgerichtet ist, abgegeben werden“, heißt es in der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Anders sieht es ab Januar aus, wenn die Versicherten von ihrer Krankenkasse Coupons erhalten, die sie in der Apotheke einlösen können: Dann können die Schutzmasken „auch durch Versandapotheken in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgegeben und abgerechnet werden“, heißt es in der Verordnung.
Angesichts des ausgelobten Honorars könnte es durchaus zu solchen Angeboten kommen: Bei 18 Euro für drei Masken könnten DocMorris & Co. sogar bereit sein, die Versandkosten übernehmen. Einziges Hindernis: Der Coupon muss vorab eingeschickt werden.
Laut Verordnung können Apotheken sechs Euro je Schutzmaske einschließlich Umsatzsteuer abrechnen. „Mit diesem Betrag sind alle Aufwendungen, die bei der Beschaffung, Lagerung, Abgabe und Abrechnung der Schutzmasken entstehen, abgedeckt.“