Eilgesetz: Apotheken sollen Schutzmasken verteilen Lothar Klein, 16.11.2020 10:12 Uhr
Am Freitag wurden in Bremen viele Apotheken wegen der kostenlosen Verteilaktion von FFP2-Schutzmasken überrannt. Das könnte demnächst bundesweit der Fall sein. Denn die Bundesregierung will FFP2-Schutzmasken ab Dezember an alle Risikogruppen zu einem vergünstigten Preis verteilen. Dies soll voraussichtlich über die Apotheken geschehen. Das sieht ein Änderungsantrag zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz vor – und ist ebenfalls Teil der Beschlussvorlage für die heutigen Beratungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder. Die Kosten trägt der Bund.
Mit dem 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ermächtigt werden, per Rechtsverordnung die Details der Verteilung der Schutzmasken an Risikopersonen zu regeln. Am Mittwoch soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet, vom Bundesrat durchgewinkt und von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet werden, so dass es umgehend in Kraft treten kann.
Der Leistungskatalog der Kassen soll dahingehend erweitert werden, „dass das Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung auch einen Anspruch auf Schutzmasken regeln kann“. Der Anspruch auf Schutzmasken habe zum Ziel, das Ansteckungsrisiko für Personen zu vermindern, für die ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf mit Sars-CoV-2 besteht.
Schutzmasken sind derzeit nicht Teil des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In der Ausnahmesituation einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite könne in der GKV versicherten Personen sowie Personen, die nicht in der GKV versichert sind, aber ein Anspruch auf Schutzmasken gewährt werden, heißt es. „Die daraus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds als versicherungsfremde Leistungsaufwendungen entstehenden Kosten werden aus Bundesmitteln erstattet.“
In der Rechtsverordnung der BMG sollen die Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung des Anspruchs geregelt werden. Dies betreffe unter anderem die Festlegung des anspruchsberechtigten Personenkreises, die aufgrund von Prädispositionen und weiterer Einflussfaktoren als besonders gefährdete Risikogruppen eingeordnet werden können. Auch könne die Art der Schutzmaske, wie beispielsweise FFP-2-Schutzmasken, sowie die Anzahl der vom Anspruch umfassten Schutzmasken in der Rechtsverordnung bestimmt werden. „Ebenfalls geregelt werden können der Vertrieb und die Abgabe der Schutzmasken an die anspruchsberechtigten Personen, beispielsweise durch eine Abgabe der Schutzmasken in Apotheken, sowie die Preisbildung und Preisgestaltung“, heißt im Änderungsantrag, der heute im Gesundheitsausschuss beraten wird.
In der Beschlussvorlage für die heutigen Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder spielt das Thema Schutzmasken ebenfalls eine Rolle. Mit Beginn des Winters würden sich die Bürger zunehmend in geschlossenen Räumen aufhalten, heißt es dort. Um das Risiko einer Ansteckung für die „besonders vulnerablen Gruppen zu reduzieren, wird der Bund auf Basis einer vom BMG zu erlassenen Rechtsverordnung ab Anfang Dezember für diese vulnerablen Gruppen eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken (rechnerisch eine pro Winterwoche) gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen“.
Zur Definition der besonders vulnerablen Gruppen werde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) durch Stellungnahme einbezogen. Für einen bestmöglichen Alltagsgebrauch würden praktische Hinweise des RKI unter Beteiligung des BfArM entwickelt. „Die Kosten für diese einmalige Abgabe von FFP2-Masken übernimmt der Bund“, heißt es auch dort.
In Bremen werden seit Freitag kostenlos FFP2-Masken an Senioren abgegeben; bereits im Vorfeld hatte es in vielen Apotheken permanent telefonische Anfragen gegeben. Innerhalb weniger Stunden waren die Vorräte dann auch vielerorts komplett vergriffen. Die Masken stammen aus dem Lager für Schutzausrüstung des Landes Bremen, in einer ersten Tranche wurden etwa 500.000 FFP2-Masken von Alliance Healthcare (AHD) an die Apotheken geliefert. Der Senat hatte gemeinsam mit der Apothekerkammer über die Aktion beratschlagt. Die Vergabe der Masken läuft noch bis Dezember.