Das geplante Generika-Gesetz könnte für die Apotheken vor Ort unangenehme Folgen haben: Zwar sieht der Entwurf eine Verstetigung der gelockerten Abgaberegelungen vor, die während der Pandemie eingeführt worden waren. Allerdings werden die Grenzen enger gefasst. Und wird das Gesetz nicht rechtzeitig verabschiedet, läuft am 7. April die Sars-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung aus und es gibt keine gültige nachfolgende Regelung. Dann würden wieder die „üblichen“ Abgaberegeln gelten, wie die Apotheken sie vor der Pandemie befolgen mussten.
Durch die Sars-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wird der Apotheke bislang der Aut-simile-Austausch ermöglicht. Ist ein verordnetes Arzneimittel nicht vorrätig, so darf von der Darreichungsform, der Packungsgröße und auch von der Wirkstärke abgewichen werden, solange die verordnete Wirkstoffmenge nicht überschritten wird. Die Apotheken sind in diesen Fällen vor Retaxationen geschützt.
Bei der Abgabe von Teilmengen wurden zusätzlich Regelungen zur Abrechnung festgehalten. Bei der erstmaligen Abgabe einer Teilmenge kann die Apotheke die in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) enthaltenen Zuschläge geltend machen. Bei weiteren Abgaben können 5,80 Euro abgerechnet werden.
Auch durften Betäubungsmittel (BtM) zwischen Apotheken abgegeben werden, um die Versorgungssicherheit der Patient:innen zu gewährleisten.
Ab dem 7. April haben ohne Verlängerung die Rabattverträge nicht nur Vorrang, sondern das abzugebende Arzneimittel darf auch bei Nichtverfügbarkeit der Rabattarzneimittel nicht teurer sein als das verordnete. Ein Überschreiten des Preisankers muss vom Arzt oder der Ärztin gegengestempelt werden oder die Apotheke braucht ein entsprechendes neues Rezept. Auch für Importe gilt dann wieder der Preisanker, Quoten müssen ebenfalls wieder eingehalten werden.
In der aktuellen Situation würde das aufgrund der vielen Arzneimittel, die von den Lieferengpässen betroffen sind, immensen Aufwand für das Apothekenpersonal bedeuten. Auch entsteht zusätzlicher Stress für Patient:innen, die sich in den letzten drei Jahren an die anderen Regeln gewöhnt haben – und ohnehin schon Ärger wegen der zahlreichen Engpässe haben. Nur die wenigsten Menschen werden Verständnis haben, wahrscheinlicher sind zusätzliche Diskussionen und ein Vertrauensverlust, da die Schuld beim Apothekenpersonal gesucht werden wird.
Auch wenn das Gesetz rechtzeitig verabschiedet werden sollte, können die Apothekenteams allerdings nur teilweise aufatmen: Die Verstetigung der gelockerten Abgaberegelungen wird laut Referentenentwurf mit einer Verschärfung einhergehen: Die Lockerungen werden nur noch für Arzneimittel gelten, für die das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM ) offiziell einen Engpass festgestellt hat. Das wird von vielen Standesvertreter:innen stark kritisiert.
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