Die Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) wurde überarbeitet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist amtlich: Apotheken sollen ab 1. Oktober nicht nur Praxen und Betriebsärzt:innen mit Impfstoff beliefern, sondern auch Impfzentren und mobile Impfteams.
Impfzentren und mobile Impfteams sollen künftig nicht mehr aus einem Zentrallager des Bundes oder direkt vom Hersteller beliefert werden, sondern über die Apotheken. Konkret heißt es, dass sie „Impfstoffe und das Impfbesteck und -zubehör unentgeltlich über Apotheken“ erhalten.
Die Vergütung bleibt dabei unverändert:
Impfzentren oder mobile Impfteams sollen weiterhin im Einsatz bleiben, wobei Letztere laut Begründung im Referentenentwurf künftig „gerade auch im Lichte der Schließung beziehungsweise Reduzierung der Anzahl und Kapazität der Impfzentren nicht zwingend an ein Impfzentrum angegliedert sein“ müssen. Durch die mobilen Impfteams soll sichergestellt werden, dass auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität, insbesondere in stationären Pflegeeinrichtungen oder im häuslichen Umfeld, geimpft werden können. Außerdem sollen der Öffentliche Gesundheitsdienst, Amtsärzt:innen sowie Krankenhäuser künftig Impfungen durchführen.
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