Seit Inkraftteten der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wird viel interpretiert, wie die neuen Forderungen in der Apotheke umgesetzt werden sollen. Um Streit bei der Revision zu vermeiden, hatte die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker gefordert, dass die Überwachung bundesweit nach einheitlichen Regeln ablaufen soll. Im November konkretisierten die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) in ihren Resolutionen einige unklare Anforderungen. Nun wurde auch von der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) ein Fragen- und Antwortkatalog zur ApBetrO vorgelegt. Doch welche Bedeutung hat der Katalog für die Apotheken?
Laut der AATB-Vorsitzenden Sigrid Meierkord soll der Katalog als Richtschnur bei der Revision dienen und ist damit in erster Linie für die Überwachungsbehörden gedacht. Allerdings könnten Apotheker bei entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen über die Auslegungen informiert werden.
Laut Meierkord sind die Antworten im Katalog eigentlich nichts Neues, sondern dienen lediglich als Hinweis für die Auslegung der ApBetrO. Die gesetzliche Grundlage sei die Verordnung selbst, und diese müssten die Apotheker eigenständig in den Apotheken umsetzen.
Allerdings interpretieren auch die Kontrolleure die Anforderungen der ApBetrO unterschiedlich: Bei der Beratung durch Versandapotheken und beim Botendienst sowie bei der Vertraulichkeit der Beratung sind die Vorgaben der Pharmazieräte zum Beispiel strenger gefasst.
Welche Anforderungen werden Pharmazierat, Amtsapotheker oder Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde also letztendlich vor Ort stellen? Laut Meierkord ist die Überwachung der Apotheken Ländersache. Demnach sind Pharmazieräte im Auftrag der Überwachungsbehörden tätig und müssen sich an die Auslegung der Aufsichtsbehörden halten.
Auch in Zukunft werden offene Fragen auftauchen. Die AATB will sich laut Meierkord weiter mit strittigen Punkten zur ApBetrO auseinandersetzen und um eine einheitliche Vorgehensweise bemühen.
In der AATB sind die Referatsleiter der 16 obersten Landesgesundheitsbehörden, in der Regel der Ministerien, vertreten. Die Treffen, die ein- bis dreimal jährlich stattfinden, dienen dazu, eine einheitliche Vorgehensweise bei den Themenbereichen zu finden. Die AATB ist der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) zugeordnet, die ihrerseits an die Gesundheitsministerkonferenz der Länder berichtet.
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