700 Stunden: AfP macht falsche Angaben Sandra Piontek, 07.02.2024 11:03 Uhr
Derzeit sorgt eine Aufforderung der Agentur für Präqualifizierung (AfP) zum Weiterbildungsnachweis in Apotheken für Aufruhr: Mit Jahreswechsel tauchte in manchen Anträgen plötzlich der Hinweis auf, dass der fachliche Leiter erfolgreich an der Weiterbildung „Fachpfleger/ in für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung“ teilgenommen haben muss, die mindestens 700 Unterrichtsstunden umfassen. Auf der AfP-Homepage wurde das dann relativiert: „Regelmäßig erreichen uns Anfragen, ob dafür über 700 Unterrichtsstunden absolviert werden müssen. Ein klares Nein!“ Das sei eine absolute Falschaussage, so eine Sprecherin der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW).
Die AfP wollte in einer Stellungnahme vom 30. Januar mit der Falschannahme aufräumen, dass der fachliche Leiter erfolgreich an der Weiterbildung „Fachpfleger/ in für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung“ teilgenommen haben muss, die mindestens 700 Unterrichtsstunden umfassen. Einige Anträge auf Re-Präqualifizierung wurden abgelehnt, weil bei Stoma-versorgenden Apotheken das Zertifikat für diese Weiterbildung fehlte.
„Ein klares Nein!“
Auf der Homepage der AfP heißt es dazu: „Seit dem 01.01.2024 müssen Leistungserbringer, die Stomahilfen im Rahmen der Präqualifizierung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, neue Voraussetzungen in Form einer Fortbildung erfüllen. Regelmäßig erreichen uns Anfragen, ob dafür über 700 Unterrichtsstunden absolviert werden müssen. Ein klares Nein!“
Und weiter: „Der Fachliche Leiter des Versorgungsbereiches muss nachweisen, dass er an einer der folgenden Schulungen erfolgreich teilgenommen hat: ‚Fachpfleger/Fachpflegerin für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung‘ nach den Richtlinien des ECET bzw. der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW) (mindestens 700 Unterrichtsstunden). ‚Oder alternativ: Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde‘, ‚Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde‘.“
„Absolute Falschaussage“
Eine Sprecherin der FgSKW stellt nun aber klar: „Das ist eine absolute Falschaussage.“ Der GKV-Spitzenverband äußere sich in den Empfehlungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch (SGB V) für eine „einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln“ vom 26. September 2022 wie folgt:
„Das Curriculum der Weiterbildung für die fachliche Leitung sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Versorgungsbereich 29A ‚Stomahilfen‘ beläuft sich im Gesamten auf 40 Unterrichtseinheiten. Diese Weiterbildung muss von den fachlichen Leitungen bis spätestens zum 31.12.2023 absolviert worden sein, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum 31.12.2024. Der Nachweis der Erfüllung dieser Anforderung muss ab dem 01.01.2024 bzw. 01.01.2025 im Rahmen der jeweiligen (Re-)Präqualifizierungen und/oder Überwachungen erbracht werden. Diese Weiterbildung muss einmalig besucht werden.“
Und weiter: „Die nachweislich erfolgreich bestandenen Weiterbildungen ‚Fachpfleger/Fachpflegerin für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung‘ nach den Richtlinien des ECET bzw. der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW), die mindestens 700 Unterrichtsstunden umfassen, ‚Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde‘ sowie ‚Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde‘ der FgSKW werden als äquivalent anerkannt. Entsprechende Nachweise müssen im Präqualifizierungsverfahren vorgelegt werden. Zum Zeitpunkt der Prüfung durch die Präqualifizierungsstelle muss das Zertifikat gültig sein.“
700 statt 40 Stunden
Das heißt laut FgSKW: „Apotheker und Apothekerinnen, die nachweislich die aufgeführte Weiterbildung absolviert haben, müssen nicht die Weiterbildung für die fachliche Leitung sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Versorgungsbereich 29A ‚Stomahilfen‘ mit 40 Unterrichtseinheiten absolvieren.“
Umgekehrt reiche die Weiterbildung mit einem Stundenumfang von 40 Unterrrichtseinheiten nicht aus, um den Titel „Pflegeexpertin/Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde (FgSKW)“ zu erhalten. Zudem sei diese Weiterbildung für die fachliche Leitung, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Versorgungsbereich 29A auch nicht an den GKV-Spitzenverband gebunden: „Die Weiterbildung Pflegeexpertin/Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW) wird unabhängig von den Anforderungen des GKV-SV angeboten“, betont die Sprecherin.