Berufsgericht

600 Euro Strafe für PKA-Beratung

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Ein Apothekeninhaber aus Wetzlar muss 600 Euro Geldbuße zahlen, weil in seiner Apotheke eine pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte im Handverkauf aktiv war und Schmerzmittel abgeben wollte. Dies geht aus einem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil des für Hessen zuständigen Berufsgerichts für Heilberufe beim Verwaltungsgericht in Gießen hervor.

Die hessische Apothekerkammer hatte Ende 2006 Beratungschecks durchgeführt („Pseudo-Customer“). Der angebliche Käufer hatte ein Mittel gegen Kopfschmerzen verlangt und war von der PKA bedient worden. Die Kammer zeigte den Apotheker wegen Verstoßes gegen die Berufsordnung sowie Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung an.

Im Mai bestätigten die Richter, dass der Apothekenleiter sich berufsrechtlich schuldig gemacht habe und sich nicht auf eine Art „Sittenwidrigkeit“ des Vorgangs wegen Einschaltung eines „agent provocateur“ berufen könne.

Die von der Kammer durchgeführten Kontrollbesuche dienten - neben der Aufdeckung etwaiger Pflichtverletzungen - der Anhebung und Sicherung des Beratungsstandarts in Apotheken und damit der Sicherung der hergebrachten Funktionen von Apotheken im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens und damit auch der Arzneimittelsicherheit, heißt es im Urteil. Die Testbesuche lägen damit innerhalb des Aufgabenbereichs der Kammern.

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