Honorargutachten

5,80 Euro: Maximal 11 Minuten pro Rezept Lothar Klein, 11.12.2017 14:54 Uhr

Berlin - 

Als neues und ausreichendes Fixhonorar schlägt das vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beauftragte Gutachten 5,80 Euro vor. Davon abgezogen werden muss noch der Apothekenabschlag von 1,77 Euro. Damit bleiben den Apothekern gerade mal 4,03 Euro. Genug, errechneten die 2hm-Gutachter. Denn pro Arzneimittel-Packung fallen durchschnittlich fünf bis sieben Minuten Beratungszeit an, pro Rezept elf Minuten. Und den Zyto-Apothekern attestiert das Gutachten ein viel zu hohes Einkommen. Dieses sollte mehr als halbiert werden.

Die Gutachter schlagen – wie bereits berichtet – auf der anderen Seite eine Steigerung des variablen Honoraranteils von derzeit 3 Prozent auf 4,8 Prozent vor. Damit sollen die Kosten der Apotheken für die Warenwirtschaft in Höhe von 1,4 Milliarden Euro gedeckt werden. Zu überlegen sei, diesen Prozentsatz zu deckeln „und damit breiter auf die Apotheken zu verteilen“, heißt es im Gutachten.

Das Fixhonorar dient laut Gutachten zur Deckung der übrigen Kosten, nämlich Personal- und Gemeinkosten wie Miete und dergleichen. Der absolute Festzuschlag sei in 2018 mit 5,80 Euro „kostendeckend“, rechnet das Gutachten vor. Die Berechnungen beruhen auf der aktuellen Kostenstruktur der Apotheken, einschließlich der bis 2018 zu erwartenden Kostensteigerungen.

Die Gutachter haben dieser Rechnung bestimmte Zeitkontingente zugrunde gelegt. Diese ergeben sich aus der zu Jahresbeginn durchgeführten Befragung von Apothekern. Pro Rx-Packung benötigt der Apotheker danach drei Minuten für die Warenwirtschaft „in der aktuell dafür verantwortlichen Teamstruktur“. Für die pharmazeutische Beratung veranschlagen die Gutachter „durchschnittlich fünf bis sieben Minuten Zeit pro Packung“. Diese Zeit sei im Wesentlichen der Beratung zuzuordnen: „GKV-Rezepte enthalten durchschnittlich 1,6 Verordnungen, dass heißt, das für ein Rezept acht bis elf Minuten Zeit zur Verfügung stehen.“

Wie ebenfalls bereits berichtet sehen die Gutachter für die Krankenkassen insgesamt beim Apothekenhonorar 1,125 Milliarden Euro Einsparpotenzial. Das bedeute pro Apotheke eine „Einnahmereduktion“ von 45.000 Euro. Die Gutachter sehen allerdings beim OTC-Sortiment und bei der Freiwahl Potenzial für höherer Preise.

Denn die Berechnungen zeigten, dass die Apotheken durch die aktuell gültigen Preise nicht wie „häufig betont, Gemeinwohlpflichten mehr oder weniger ehrenamtlich erbringen“, sondern dass die Festzuschläge für Fertigarzneimittel in der Vergangenheit „derart hoch kalkuliert“ wurden, dass sie darüber hinaus „Bereiche der OTC-Abgabe und der Freiwahl subventionierten“. Bei dieser Rechnung sei man konservativ zugunsten der Apotheken vorgegangen, betonen die Gutachter.

Rx-Arzneipackungen machten nur 39 Prozent aller Packungseinheiten der Apotheken aus, während der Umsatzanteil 80 Prozent entspreche: „Es ist daher nicht aufrecht zu erhalten, dass – wie bisher – 75 Prozent der Kosten durch rezeptpflichtige Arzneimittel zu decken sind. Mehr noch: Das Wirtschaftlichkeitsprinzip verbiete es den Kassen, andere Produktbereiche „direkt oder indirekt zu finanzieren beziehungsweise zu subventionieren“.

Im Jahr 2016 hätten die Vor-Ort-Apotheken über alle Non-Rx-Produkte Preisnachlässe gegenüber dem AVP in Höhe von 8,3 Prozent auf Arzneimittel und 10,8 Prozent auf Nichtarzneimittel gewährt. „Die Versandapotheken gewährten 33,6 Prozent auf Arzneimittel und 25,4 Prozent auf Nichtarzneimittel“, so das Gutachten. Kosten- und erlösrelevant seien auch die gestiegenen Werbeausgaben der Pharmaindustrie.

Diese seien seit 2010 um 62 Prozent gestiegen: „Es ist daher anzunehmen, dass Non-Rx-Produkte gegebenenfalls auch kostendeckend abgegeben werden könnten.“ Hier bestehe für die Apotheken grundsätzlich ein Handlungsfeld, „sei es durch Preisgestaltung oder Verhandlungen mit den Herstellern“. Eine Subventionierung sei durch die AMPreisV weder gedeckt noch vorgesehen.

Deutlich zu viel Honorar erhalten aus Sicht der Gutachter vor allem Zytostatika herstellende Apotheken. Statt kostendeckende 177,3 Millionen Euro erhielten die 300 Zyto-Apotheken 410,4 Millionen Euro: „Die kostendeckende Vergütung ist weniger als die Hälfte der bisherigen Zuschläge.“ Der jährliche Gewinn der Zyto-Apotheke liege trotz hoher Kostenstruktur in der Regel bei „0,5 bis 1,8 Millionen Euro. 25 Prozent der Zyto-Apotheker verdienen mehr, im Extrem bis zu sieben Millionen Euro im Jahr 2015.“ Der durchschnittliche Gewinn einer Apotheke liege hingegen zwischen 32.000 Euro und 200.000 Euro. Bei diesem Spitzenwert seien die Zyto-Apotheken eingerechnet.