Fünf Jahre nach seiner Gründung am 1. August 2013 hat der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) insgesamt über eine halbe Milliarde Euro an die Apotheken ausgeschüttet: Mit insgesamt 565 Millionen Euro wurden 2,05 Millionen Nacht- und Notdienste der mehr als 19.000 Apotheken finanziell bezuschusst, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung rund um die Uhr und gerade auch in strukturschwachen Regionen zu stärken. Pro geleistetem Volldienst zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens ergibt sich daraus über die fünf Jahre eine durchschnittliche Pauschale von 269 Euro.
Die Finanzierung des Fonds über einen Festzuschlag pro rezeptpflichtigem Arzneimittel in Höhe von 16 Cent erbrachte bei 3,5 Milliarden Packungen eine Gesamteinnahme von 565 Millionen Euro. Bei einer Verwaltungskostenquote von 1,7 Prozent (11 Millionen Euro über fünf Jahre) konnten von den Einnahmen deshalb 554 Millionen Euro direkt an die Apotheken ausgezahlt werden.
Mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) war der Fonds im Jahr 2013 unter die Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und unter die Verwaltung des DAV gestellt worden. Die Landesapothekerkammern bestätigen dem Fonds jeweils die angeordneten und tatsächlich geleisteten Notdienste. Jede Nacht, jeden Sonn- und Feiertag versorgen 1300 Apotheken 20.000 Patienten.
„Wir blicken zurück auf fünf erfolgreiche Jahre, in denen wir mit viel Leidenschaft und Herzblut versucht haben, unsere Kunden – die Apotheker – nach besten Kräften zu unterstützen“, sagt Rainer Gurski, Geschäftsführer des Nacht- und Notdienstfonds. „Vor fünf Jahren begann für uns eine Zeit voller Tatendrang, Engagement und Begeisterung für die Sache. Von einer positiven Vision über eine konkrete Umsetzungsidee bis hin zu handfesten Ergebnissen verblieb nicht viel Zeit. Auf der Wegstrecke von damals bis heute hat sich das heute zwölfköpfige Team und die Partner des Fonds auf der Basis des gesetzlichen Aufgabenkatalogs, der verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes immer wieder mit der Optimierung der Umsetzungsprozesse und der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten befasst.“
Gurski weiter: „Unsere IT-Infrastruktur und unsere Apothekenstammdaten bilden hierbei die valide Grundlage für die Verarbeitungsprozesse. Die Apotheker können sich darauf verlassen, dass ihre Meldedaten strukturiert und sachgerecht verarbeitet werden, dass die Finanzmittel ordnungsgemäß verwaltet und die Notdienstpauschalen zeitgerecht überwiesen werden.“ Davon zeuge auch die nahe an 0 Prozent liegende Widerspruchsquote der Apotheker gegen die ihnen zugehenden Verpflichtungs- beziehungsweise Auszahlungsbescheide, so Gurski. Nach fünf Jahren sieht Gurski die Zeit für eine Erhöhug des NNF-Zuschlags gekommen: „Gemeinwohlorientierung muss auch in einer zukunfts- und leistungsorientierten Gesellschaft künftig ihren Platz haben. Eine Überprüfung des Festzuschlags zur Finanzierung der Notdienstpauschalen wäre nach nunmehr fünf Jahren an der Zeit.“
Für das erste Quartal 2018 meldete der NNF mit 291,78 Euro (plus 4,16 Prozent) einen neuen Rekordwert für die Pauschale. Der bisherige Rekord lag im gleichen Vorjahresquartal: Anfang 2017 war der Betrag mit 286,51 Euro ähnlich hoch. Das lag zum Teil am selben Grund wie in diesem Jahr, nämlich dem Arbeitstageeffekt: Es gab von Januar bis März zwei Notdiensttage weniger als im vorherigen Quartal. Allerdings ist auch die Abgabemenge relevanter Arzneimittel „erwartungsgemäß, aber überproportional“ um 1,41 Prozent gestiegen, wie der DAV berichtete. Im letzten Quartal 2017 betrug die Pauschale noch 280,12 Euro, also 11,66 Euro weniger.
2017 lag das Ausschüttungsvolumen insgesamt bei 113,7 Millionen Euro, 600.000 weniger als im Vorjahr. Dafür waren aber auch 5327 Notdienste weniger geleistet worden. Ursprünglich hatte die Politik den Apothekern einen jährlichen Zuschuss von 120 Millionen Euro versprochen. Diese Summe wurde aber noch in keinem Jahr erreicht. Allerdings sind die Ausschüttungen kontinuierlich gestiegen.
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