Betrugsversuch

49 Euro: Abzocke mit Transparenzregister

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Berlin -

Mit einer neuen Masche versuchen derzeit Betrüger im Internet, bei Gewerbetreibenden Geld einzutreiben. Es geht um die angeblich überfällige Eintragung ins Transparenzregister. Das Schreiben hat den Betreff „Zahlungsaufforderung ‚Verstoß gegen das Geldwäschegesetz‘“ und kann getrost entsorgt werden.

Absender des Schreibens ist ein angeblicher Verein mit dem Namen „Organisation Transparenzregister“. „Leider müssen wir feststellen, dass Sie sich bis zum heutigen Tage nicht in das Transparenzregister eingetragen haben“, heißt es in dem Anschreiben. „Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Daher fordern wir Sie auf, sich innerhalb von 10 Tagen zu registrieren.“

Verlinkt wird auf die Website www.TransparenzregisterDeutschland.de; hier kann für 49 Euro eine Eintragung bestellt werden. Außerdem gibt es den Hinweis auf eine angeblich „verschärfte Meldepflicht seit Januar 2020“: Seit Jahresbeginn müssten Unternehmen (Kapital- wie Personenunternehmen) nicht mehr nur die wirtschaftlichen Berechtigten benennen sowie die Art und den Umfang des wirtschaftlichen Interesses, sondern beispielsweise auch die Staatsangehörigkeit. „Passiert dies nicht, drohen Bußgeld-Strafen.“

Tatsächlich gehört das Transparenzregister zum Bundesanzeiger Verlag und ist unter www.transparenzregister.de erreichbar. Den Verein gibt es nicht, auf der Website steht der Zusatz „i.G.“ – in Gründung. Unter der angegebenen Adresse in Plauen in Vogtland ist das angebliche Büro nicht zu finden, in der Mail ist außerdem ein Konto bei der Sparkasse Lübeck angegeben. In der Hansestadt sitzen auch die angeblichen Verantwortlichen des Vereins, die wiederum mit einer Reihe von Unternehmen in Verbindung stehen.

Beim Bundesanzeiger Verlag warnt man bereits vor der Masche: „Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos. Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle.“

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