Für die Apotheken wird es ernst. Fünf Monate nach Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) haben die Pharmazieräte ihre Anforderungen festgelegt. Gesetz sind die Resolutionen nicht, allerdings können die Forderungen im Streitfall durchaus als Referenz dienen.
Gut ist sicherlich, dass es nun endlich klare und bundesweit einheitliche Forderungen gibt. Denn die frei interpretierbaren Formulierungen der ApBetrO führten in den vergangenen Monaten zu vielen Spekulationen. Was genau wie umgesetzt werden sollte, blieb unklar. Daran änderten auch die Vorträge der Fachreferenten aus dem BMG wenig.
Die nun festgelegten Regeln können aber kaum jeder Apotheke aufgezwungen werden. Schwierig wird vor allem die Umsetzung der räumlichen Anforderungen: Zwei Meter Abstand in alle Richtungen ist nicht wenig. Bei vier Bedienerplätzen muss der HV-Tisch künftig eine Länge von acht Metern aufweisen. Da bleibt viel Platz für Bonbons – was ja gerade nicht im Sinne der ApBetrO ist.
Mit den zusätzlich geforderten zwei Metern Tiefe für die wartende Kunden, macht das eine Gesamtfläche von 16 Quadratmetern für 4 Kunden. Stehen dann zehn Kunden gleichzeitig in der Apotheke, könnte es auf den hinteren Plätzen schnell kuschelig werden.
So wichtig die Vertraulichkeit bei der Beratung ist: In Apotheken wird immer jemand mithören können, wenn er sich Mühe gibt – das ist wie in Banken, bei der Post oder auf dem Amt. Ganz allein ist man in der Apotheke nur, wenn man der einzige Kunde ist – oder in die Beratungsecke geht.
Vor allem ältere Apotheken und kleinere Landapotheken dürften es schwer haben: Nicht jede Offizin verfügt überhaupt über ausreichend Platz. Also raus mit den HV-Tischen und Wartemarke ziehen, bevor es in die Räumlichkeiten der Apotheke geht? Oder anbauen? Und wenn alles nicht geht, schließen? Das kann nicht die Lösung sein. Bleibt nur zu hoffen, dass der Kontrolleur vor Ort doch noch ein Auge zudrücken wird.
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