Adexa und Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben sich auf eine Kürzung der Wochenarbeitszeit geeinigt. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ab August in Vollzeit 39 Stunden pro Woche – bislang waren es 40 Stunden. Das hat Folgen für Voll- und Teilzeitbeschäftigte. Unter Umständen muss das Gehalt von Teilzeitkräften erhöht werden.
Ab dem 1. August sinkt die Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden. Der Urlaubsanspruch steigt von 34 Tagen auf 35 Tage pro Jahr. Künftig erhalten Mitarbeitende mit mehr als vierjähriger Betriebszugehörigkeit einen zusätzlichen freien Tag; bislang gab es den Bonus nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit. Der erhöhte Urlaubsanspruch gilt bereits für 2024. Die Verkürzung der Arbeitszeit hat Folgen für Voll- und Teilzeitbeschäftigte.
Arbeiten Angestellte in Vollzeit gibt es verschiedene Szeanrien:
„Die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit von Teilzeitkräften ändert sich durch die Arbeitszeitverkürzung nicht“, heißt es im Kommentar zum Tarifvertrag. „Bei der Vereinbarung einer von der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit abweichenden Arbeitszeit handelt es sich um eine einzelvertragliche Vereinbarung, die durch die Verringerung der Wochenarbeitszeit im BRTV nicht berührt wird.“
Allerdings ist das Gehalt von Teilzeitkräften in einigen Fällen anzupassen. Bisher galt eine monatliche Arbeitszeit von 173 Stunden (40 Stunden x 4,33 Wochen), bei einer 39 Stunden-Woche ergibt sich eine reduzierte monatliche Arbeitszeit von 169 Stunden (39 Stunden x 4,33 Wochen).
Ein Beispiel: Bei einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden, errechnete sich das Gehalt bislang wie folgt: 15 x 4,33 (Wochen im Monat) = 65 Stunden im Monat. Das Gehalt beträgt 65/173 des monatlichen Gehaltes. Verringert sich die monatliche Arbeitszeit wird ein Gehalt in Höhe von 65/169 des monatlichen Gehaltes fällig.
Achtung, eine Erhöhung des Gehaltes ist nicht erforderlich, wenn das Gehalt trotz der Arbeitszeitreduzierung noch immer mindestens dem geltenden Tarifgehalt entspricht. Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Gehalt in Höhe von x-Prozent oder der Summe y über Tarif erhält, muss angepasst und darauf geachtet werden, dass dies weiterhin der Fall ist.
Der neue Bundesrahmentarifvertrag gilt für das gesamte Bundesgebiet mit Ausnahme von Sachsen und Nordrhein.
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