Verschreibungspflicht

30er Paracetamol nur noch auf Rezept

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Ab 1. April dürfen Schmerz- und Fiebermittel mit Paracetamol nur noch in Packungen mit maximal zehn Gramm des Wirkstoffs ohne Rezept abgegeben werden. Nach einer um mehrere Monate verlängerten Übergangsfrist verschwinden damit die bislang üblichen 30er-Packungen aus der Sichtwahl. Die Höchstmenge gilt auch für Kombinationsarzneimittel; Suppositorien sind dagegen nicht betroffen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte die im Vergleich zu anderen OTC-Analgetika geringe therapeutische Breite von Paracetamol zum Anlass für die Änderung der Verschreibungspflicht genommen. Ab einer Einzeldosis von sechs Gramm sind Leberschäden möglich, zehn bis zwölf Gramm können tödlich wirken. Paracetamol ist das am häufigsten mit Selbstmordabsicht eingenomme Arzneimittel.

Ursprünglich hatte das BMG Paracetamol bereits ab Juli 2008 in größeren Abpackungen der Verschreibungspflicht unterstellen wollen, dann aber Zugeständisse an die Hersteller gemacht. In anderen EU-Staaten wie Großbritannien, Frankreich und Irland sind die Packungsgrößen für Paracetamol schon länger begrenzt.

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