Coronaschutz am Arbeitsplatz

2G: Apotheke sperrt Außendienst aus

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Berlin -

Die strengen Coronaregeln haben spürbare Auswirkungen auf Apotheken. Seit gestern muss der Impfstatus offengelegt werden. Angestellte, die nicht gegen Covid-19 immunisiert sind, müssen ein aktuelles negatives Testergebnis vorzeigen – und zwar täglich. Apotheker Stefan Hartmann geht noch einen Schritt weiter. Er lässt den Außendienst nur unter der 2G-Voraussetzung in seine Betriebe.

Hartmann betreibt vier Apotheken in Gilching und Weßling. Als Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) pflegt er einen guten Kontakt zur Industrie. Bei einem Online-Treffen mit einem Pharmahersteller sei das Thema Impfung bei Außendienstmitarbeiter:innen aufgekommen. Daraufhin entschied der Apotheker, seine Angestellten schützen zu wollen.

Er habe „keine Lust mehr, sich mit Menschen zu beschäftigen, die an Egoismus nicht zu überbieten sind“. Auch deshalb wolle er Konsequenz zeigen. Das Team wurde entsprechend über die neue 2G-Regel informiert. Außendienstmitarbeiter:innen dürfen nur noch mit gültigem Impfzertifikat empfangen werden. Jeder, der die Apotheke betrete, werde zunächst mit der CovPassCheck-App überprüft. „Wenn ein Außendienstmitarbeiter seinen Status nicht bekannt geben möchte, so hat dieser Mitarbeiter die Apotheke zu verlassen.“ Zudem wolle Hartmann im Anschluss die Kontaktdaten haben.

Heute wurden alle Industriepartner über die neue Regelung informiert. Die Außendienst-Regelung könne in dieser oder ähnlicher Form auch für die knapp 50 Partnerapotheken von Hartmanns Kooperation Vitaplus gelten. „Bitte setzen Sie sich bei Bedarf vorab direkt mit unseren Partnerapotheken in Verbindung“, heißt es in dem Schreiben an die Industrie. Zudem wurden die Hersteller gebeten, die Angestellten entsprechend zu informieren.

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt in Betrieben künftig 3G. Auch Hartmann informierte seine rund 60 Angestellten über die Vorgaben. Glücklicherweise sei die große Mehrheit geimpft, sagt der Apotheker. Derzeit sei man damit beschäftigt, die Impfnachweise zu dokumentieren. Nur zwei Mitarbeiterinnen seien nicht immunisiert. Eine Angestellte habe Angst, weil sie medizinisch vorbelastet sei. „Sie würde sich sofort impfen lassen, wenn das nicht so wäre.“ Hartmann zeigt in diesem Fall Verständnis: „Sie steht unter meinem Schutz. Wenn sie zum Beispiel in Quarantäne kommen sollte, werde ich ihr das volle Gehalt weiter zahlen.“ Bei der zweiten Angestellten sieht die Situation anders aus. Sie wolle sich nicht impfen lassen. „Ich gehe davon aus, dass das Arbeitsverhältnis bald beendet sein wird.“

Beschäftigte und auch die Arbeitgeber selbst dürfen seit gestern eine Arbeitsstätte nur betreten, „wenn sie einen Nachweis mit sich führen, der den Status genesen, geimpft oder getestet (3G-Nachweis) belegt“. Ausnahmen gebe es „für die Wahrnehmung von Testangeboten in der Arbeitsstätte, die der Erlangung eines Testnachweises dienen, oder für die Wahrnehmung von Impfangeboten in der Arbeitsstätte“. Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Die neuen Vorgaben haben zu einer erhöhten Nachfrage nach Antigen-Schnelltests geführt. Vor allem die noch strengeren Regeln für Arztpraxen sorgen bei den Kassen- und Kinderärzt:innen für Frust. Sie sind beispielsweise aufgefordert, ihr Personal einmal täglich zu testen, auch wenn es geimpft ist. In einzelnen Bundesländern wie in Bayern und Baden-Württemberg wurde diese Testpflicht bereits wieder zurückgenommen.

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