Die Nacht- und Notdienstpauschale liegt im zweiten Quartal bei 265,55 Euro. Dies teilte DAV-Chef Fritz Becker bei der Eröffnung der Expopharm mit. Das sind 2,83 Euro weniger pro geleistetem Dienst als in den ersten drei Monaten des Jahres.
Für 20.317 Apotheken, die zwischen April und Juni insgesamt 105.070 Notdienste absolviert haben, werden jetzt die Auszahlungsbescheide erstellt und zum Wochenwechsel zugestellt.
Seit August 2013 erhalten die Apotheken für jeden geleisteten Nachtdienst eine in der Höhe variierende Pauschale. Zuletzt hatte der Betrag für das erste Quartal 2014 bei 268,38 Euro für jeden Volldienst gelegen.
Als die Pauschale das erste Mal ausgezahlt worden war, hatte es 223,79 Euro pro Dienst gegeben. Damals waren nur die Startmonate August und September berücksichtigt worden.
Die Höhe der Pauschale hängt von der Zahl der abgegebenen Packungen ab: Pro abgegebenen Rx-Präparat fließen 16 Cent in den NNF. Da die Zahl der Dienste relativ konstant ist, steigt die ausgezahlte Summe mit der Zahl der bedienten Rezepte.
Um kostenpflichtige Schätzungen zu vermeiden, müssen die Apotheken laut Nacht- und Notdienstfonds (NNF) ihre Sonderbelege „Selbsterklärung“ für das dritte Quartal bis zum 6. Oktober an ihr Rechenzentrum gemeldet haben. Wer direkt an den NNF berichtet, muss seine Daten bis 29. Oktober im Original und unterschrieben liefern.
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